Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. So kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, um 278 Euro auf durchschnittlich 2.411 Euro im Monat. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.183 Euro im Monat (plus 232 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.955 Euro monatlich (plus 186 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.671 Euro im Monat (plus 130 Euro).

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Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil im Saarland bei 2.782 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.823 Euro liegt.

Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Saarland, Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.773 Euro und das Nordrhein-Westfalen mit 2.713 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Brandenburg (2.025 Euro), Thüringen (2.029 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (2.106 Euro).

Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.411 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2022 waren es durchschnittlich noch 2.133 Euro und damit 278 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

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