Was umfasst die Sparte nicht?
- Sparte in 3 Minuten: Die Bauleistungsversicherung
- Was umfasst die Sparte nicht?
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Es sind demnach alle unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen versichert (nicht aber das „Abhandenkommen“). Wie bei allen Allgefahrenkonzepten wird der Umfang der Deckung über die Ausschlüsse bestimmt. Hierzu zählen u.a. Mängel, normale Witterungseinflüsse, Vorsatz oder reine Vermögensschäden wie Schönheitsfehler. Ebenfalls sind Sachen wie bewegliche und sonstige nicht wesentliche Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände wie Klima- oder Heizungsanlagen nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
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Bei der Bauleistungsversicherung gibt es eine örtliche und zeitliche Begrenzung. Die Versicherung bezieht sich nur auf das zu benennende Bauprojekt, aus diesem ergibt sich der entsprechende Versicherungsort. Wie für eine Projektdeckung üblich, besteht nur so lange Deckung, bis die Bautätigkeit beendet wurde. Indizien für das Ende ist entweder das Erreichen des festgelegten Datums oder die förmliche oder faktische Abnahme. Auch die Bezugsfertigkeit führt zu einem Abschied aus der Projekt- und Eintritt in die Bestandsdeckung.
In der Folge bedeutet dies, dass nach einem der Endvarianten keine Versicherungsleistungen mehr aus der Projektdeckung erlangt werden kann. Um Schäden infolge von Gewährleistungs- oder Nachbesserungsarbeiten in den Deckungsumfang der Bauleistung aufzunehmen, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Nachhaftungsklausel (Maintenance).
Welche Entwicklung gibt es?
Es lebe der Paketverkauf! Auch bei der Bauleistungsversicherung sind pauschale Versicherungsprodukte mit einfacher Beitragskalkulation und einem vorgefertigten umfangreichen Deckungsumfang anzutreffen.
Zielgruppe sind Privatkunden, aber auch Unternehmer mit kleineren Bauprojekten (wobei die Ansicht, was unter „kleiner“ zu verstehen ist, von Maklern und Versicherern oft Gegenstand von langen Verhandlungen ist).
Der Clou bei diesem Ansatz: Einfaches Handling ohne Einsatz des Underwriting. Vordefinierte Bauvorhaben werden mit Grundbeitragssätzen versehen, der Deckungsumfang ist bereits komfortabel mit zahlreichen Deckungserweiterungen ausgestattet.
Oftmals werden die Beitragssätze nach Versicherungssummen gestaffelt und es gibt nur wenige Deckungserweiterungen, die zusätzlich eingeschlossen oder erhöht werden können. Beispiele hierfür sind u.a. die pauschalen Kosten, wie Schadensuch- und Aufräumungskosten, oder der Einschluss der Gefahr Feuer.
Nach Rücksprache mit dem Underwriting können weitere Bausteine, so wie die oft schmählich übersehene Bauleistungsunterbrechungsversicherung (über AMBUB mit Klausel TK 4950 oder gleich fertig als Zusatzbaustein bei modularem Produktaufbau) mitversichert werden.
Ist der Bauherr Privatperson oder Unternehmer ohne entsprechende Leistung in der Betriebshaftpflicht? Dann muss die Bauherren-Haftpflichtversicherung zusätzlich zu der Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden.
End-to-End / Dunkelverarbeitung
Was macht die Sparte besonders geeignet für „Dunkel-Verarbeitung“?
Es bedarf nur der Eingabe weniger Daten wie Versicherungssummen (hierzu zählen die Gesamtbausumme und der Besonderen Baumaßnahmen) und einiger weniger Risikoauskünfte, um einen Antrag auf Abschluss der Versicherung zu stellen. Oftmals werden Bauleistungsverträge „in letzter Sekunde“, im schlimmsten Fall sogar erst nach Baubeginn abgeschlossen. Gut, dass nach einer Onlineantragstellung oftmals in Echtzeit der Antrag im Bestandsführungssystem policiert und der Versicherungsschein direkt an den Versicherungsnehmer übermittelt werden kann. Aber: Frei von bekannten Vorschäden, sollte mit dem Bau bereits begonnen worden sein.
Baukombideckungen:
Eine recht neue Entwicklung sind pauschale Produkte für Haushersteller. Hier werden private Neubauten vom ersten Spatenstich an versichert. Alle für den Bau relevanten Deckungen, wie Bauleistung-, Feuerrohbau-, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht aber auch Unfallversicherung werden kombiniert. Nach Fertigstellung schließt sich dann die private Wohngebäudeversicherung an. Üblicherweise werden die Bauherren über einen Gruppenvertrag angemeldet und der Haushersteller übernimmt die Abrechnung mit dem Versicherer.
Bei Baukombideckungen für industriellen Bauten geht es deutlicher individueller zu, da Risiken einzeln bewertet werden müssen - und oftmals auch vom Versicherer abgelehnt werden. Zwar gibt es einen zwischen Makler und Versicherer vereinbarten Rahmenvertrag mit festem Deckungsumfang und oftmals festem Pricing, aber mit Hilfe von erfahrenen Underwritern wird jedes Bauvorhaben kritisch analysiert, ob der Versicherer dieses Bauvorhaben unter Deckung stellen möchte. Denn: Neben der Bauleistungsdeckung enthält der Baukombivertrag auch die allgemeine Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure und die am Bau beteiligten Baufirmen. Sämtliche Sparten sind komfortabel mit allerlei Zusatzdeckungen versehen ( Sachen im Gefahrenbereich, Altbauten, Baugeräte und vieles mehr). Leider führt diese allzu umfangreiche Deckung leider in der Praxis zu unerfreulich hohen Schadenquoten, die aufgrund der enthaltenen Haftpflichtdeckungen oft erst Jahre später („Longtail“) beim Versicherer einschlagen. Die Entwicklung zeigt, dass die Preise auf Grund des nicht auskömmlichen Beitrages und in Folge der Inflation steigen.
Bisher erschien in der Serie „Sparte in 3 Minuten“:
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