VorlesenPausieren 3/43. DiensthaftpflichtversicherungViele Bundeswehrangehörige denken fälschlicherweise, sie seien im Falle von Schadensersatzansprüchen durch ihren Dienstherrn abgesichert. Ein Irrglaube, denn tatsächlich ist es so, dass Soldaten für ihre Fehler haftbar gemacht werden können. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Betroffene vor finanziellen Schwierigkeiten.doosenwhacker / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelBundesregierung soll EU-Provisionsverbotspläne entgegentreten und VPV mit neuer MarkenphilosophieNächster ArtikelNächster ArtikelPodcast: Amazon, Google & Co. als Versicherer?