Am 01. Januar 2023 traten Ergänzungen zur Transparenzverordnung (TVO) in Kraft, die auch eine Erweiterung der Pflichten für Finanzberater mit sich bringt. So müssten nun Berater im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung abgeben, erklären dazu die Verbände Votum und AfW.

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„Mit der jüngsten Aktualisierung von VOTUM und AfW bieten wir allen Versicherungs- und Anlagevermittlern in Deutschland praxisnahe Hilfestellungen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung. Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese nun eben umgesetzt werden. Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein anlässlich der Veröffentlichung.

„Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben“, ergänzt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

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Die gemeinsam entwickelte Formulierungshilfe steht sowohl bei Votum als auch beim AfW zum Download bereit.