Wie hoch ist der Anteil des Rundfunkbeitrags, der für die Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben wird? Dies ist eine Frage, die wiederholt kontrovers diskutiert wurde. Das Geld, was die Beitragspflichtigen jeden Monat verpflichtend abführen, soll eigentlich zum Großteil in das laufende Programm fließen. Doch bereits die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) kritisierte mehrfach, dass es hierbei zu Verzerrungen kommt. Denn ein hoher Anteil fließt eben nicht in das Programm: sondern ist für die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten reserviert.

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Die BILD hat sich nun angeschaut, wie hoch der Anteil des Rundfunkbeitrags ist, der für die Altersvorsorge aufgewendet wird. Nicht für den kompletten öffentlich-rechtlichen Rundfunk: stattdessen für die ARD, deren Zahlen man einfach hochgerechnet hat. Allerdings fließt den Anstalten des ersten Programms auch ein Großteil der Rundfunkgelder zu. Von den rund 8,42 Milliarden Euro, die an Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 eingenommen wurden, flossen an die ARD allein 6,1 Milliarden.

Von diesen 6,1 Milliarden Euro habe die ARD allein 564 Millionen Euro für die Alters- und Ruhegelder ausgegeben, berichtet das Boulevardblatt. Was bedeute, dass jeder Bürger jährlich 14,28 Euro der Rundfunkgebühren allein für die betriebliche Altersvorsorge der ARD zahle. Das entspreche 9,1 Prozent des jährlichen Rundfunkbeitrags - der im Juli desselben Jahres von 17,98 Euro auf 18,36 Euro angehoben wurde.

KEF-Bericht: 8,2 Prozent des Rundfunkbeitrags für betriebliche Altersvorsorge

Dass ein vergleichsweise hoher Anteil des Rundfunkbeitrags für die Altersvorsorge verwendet werden muss, hat auch bereits -wie erwähnt- die KEF-Kommission berichtet. Der 23. Bericht der Kommission ist im Jahr 2022 erschienen. Auch hier werden steigende Ausgaben für die Altersvorsorge bemängelt, wobei Zahlen für alle Rundfunkanstalten ausgewiesen werden. In Relation zum gesamten Rundfunkbeitrags-Aufkommen beläuft sich der Nettoaufwand für die betriebliche Altersvorsorge auf 8,2 Prozent.

Die Kommission schaut sich hierbei an, welchen Finanzbedarf die Anstalten für einen Zeitraum von vier Jahren angemeldet haben - und ob das mit dem Rundfunkbeitrag kompatibel ist. Der jüngste Bericht weist die Jahre 2021 bis 2024 aus. Im Bericht heißt es: „Der angemeldete finanzbedarfswirksame Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung von ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt für 2021 bis 2024 insgesamt 2.671,6 Mio. Euro“. Bezüglich Brutto- und Nettoaufwand ist zu bedenken, dass die Pensionskassen und Versicherer, bei denen die Altersvorsorge lagert, das Geld selbst wieder anlegen und daraus Erträge erzielen. Der Bruttoaufwand summiert sich auf 3.011,9 Millionen Euro.

Tatsächlich ist der Bedarf für die Altersvorsorge gegenüber dem vorherigen Zeitraum von 2017 bis 2020 angestiegen: um 246,1 Millionen Euro netto, wie die KEF berichtet. Vor allem bei der ARD habe sich demnach ein deutlich höherer Finanzbedarf gezeigt. Ein Grund sei, dass die Vorsorgewerke der ARD deutlich niedrigere Zinserträge bei ihren Deckungsstöcken erzielt hätten: diese brachen um 100 Millionen Euro netto ein. Hier ist zumindest Besserung in Sicht, weil auch die Pensionskassen von den steigenden Zinsen am Kapitalmarkt profitieren und neue Anlagen mit mehr Ertrag zeichnen können. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins als Antwort auf die hohe Inflation in mehreren Schritten angehoben: aktuell liegt er bei 3,0 Prozent. Damit bringen festverzinsliche Wertpapiere auch wieder mehr ein, in die Pensionskassen bevorzugt investieren.

Erste Reformen eingeleitet - es zeigt sich eine gewaltige Deckungslücke

Die Rundfunkanstalten haben bereits auf die explodierenden Kosten bei der betrieblichen Altersvorsorge reagiert: unter anderem sehen neu abgeschlossene Tarifverträge für neue Mitarbeiter weniger Betriebsrente vor. Dennoch bleiben die Ausgaben hoch. „Aus heutiger Sicht erscheint es als denkbar, den Bruttoaufwand in Zukunft bei einem Niveau von knapp 3 Mrd. € zu stabilisieren. Die Entwicklung des Nettoaufwands wird dann entscheidend davon abhängen, ob und wie stark sich die Zinserträge aus den Deckungsstöcken weiter reduzieren oder ob es umgekehrt zumindest zu einem leichten Wiederanstieg kommt“, heißt es hierzu im KEF-Bericht 2022. Wie bereits erwähnt, verteilen sich die drei Milliarden Euro über einen Zeitraum von vier Jahren.

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Die KEF bemängelt in ihrem Bericht eine Deckungsstocklücke. Diese ergibt sich unter anderem daraus, dass die Pensions-Einrichtungen für den Kapitalstock, der zur Absicherung künftiger Betriebsrenten notwendig ist, mit niedrigeren Zinserträgen rechnen müssen: das schreibt die Finanzaufsicht vor. Entsprechend müssen sie auch höhere Rücklagen bilden. Der für die Bildung der Rückstellungen maßgebliche Zinssatz der Bundesbank sank von 3,21 Prozent auf 2,30 Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2020. Die Deckungslücke beziffert sich unter Einbeziehung der Zinseffekte auf gewaltige 3,983 Milliarden Euro. 25 Cent des Rundfunkbeitrages sind allein dafür vorgesehen, hier den Fehlbetrag auszugleichen.