Versicherungsmakler zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
Wegen Betrugs und Urkundenfälschung wurde ein Versicherungsmakler vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Der Mann soll wiederholt fingierte Schäden abgerechnet haben, die sich nie ereignet hatten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt den Schaden, der Versicherern jedes Jahr durch Betrug entsteht, auf jährlich fünf Milliarden Euro. Dass hierbei auch Vermittler auffällig werden können, zeigt ein aktuelles Urteil durch das Amtsgericht Wolfratshausen. Demnach wurde ein 39jähriger Makler aus dem bayerischen Geretsried zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Über den Fall berichtet aktuell der Münchener „Merkur“.
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Fingierte Handy-Schadensmeldungen und ärztliche Atteste
Konkret wird dem Makler vorgeworfen, im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 insgesamt 84 Rechnungen bei Versicherern eingereicht zu haben, um fingierte Reparaturen an Smartphones ersetzt zu bekommen. Hinzu treten 26 mutmaßlich gefälschte Arztberichte und Atteste. Mit den Arztberichten habe er 42.600 Euro ergaunert, mit den Smartphone-Rechnungen immer noch 24.820 Euro. Da auch die beteiligten Versicherungsnehmer einen Teil der Summe erhalten hätten, beziffere sich der so entstandene Schaden auf insgesamt 67.000 Euro.
Zur Last gelegt wurde dem Mann ebenfalls, dass er versucht habe, gegen ihn laufende Ermittlungen zu verhindern bzw. zumindest zu erschweren. Laut Staatsanwaltschaft soll er Druck auf die örtliche Kreisklinik ausgeübt haben, damit diese keine Dokumente herausgebe: auch nicht an die Polizei.
Der Richter kritisierte laut dem Bericht aber auch die Ermittlungen der Strafbehörden. So habe sich die Anklage allein auf die bereits getätigten Ermittlungen der beteiligten Versicherer gestützt, ohne dass es weitere Durchsuchungen gegeben habe. Auch seien keine der beteiligten Versicherungsnehmer befragt worden. „Auch sie sind dringend des Betrugs verdächtig“, zitiert Merkur den Amtsrichter Helmut Berger. Die Verteidigung argumentierte hingegen, der Angeklagte habe nur als ahnungsloser „Postbote“ die Schäden regulieren wollen, ohne selbst vom Betrug gewusst zu haben.
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Dieser Verteidigungs-Strategie schenkte das Amtsgericht Wolfratshausen kein Gehör. Die Schöffen sahen die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilten ihn wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft. Zusätzlich muss er knapp 4.000 Euro für gefälschte Rechnungen zahlen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.