4. Kann ich als Makler meine Haftung im Maklervertrag beschränken?
4. Kann ich als Makler meine Haftung im Maklervertrag beschränken?In sehr vielen Punkten ja. Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Ein Satz sinngemäß wie: „Der Makler haftet nur bis Höhe seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung“ ist klar unwirksam und führt dazu, dass man für alles und jedes was man tut und wobei ein Schaden entsteht, der über der VSH-Summe liegt, unbegrenzt haftet. Wichtig im Sinne eines Haftungsbegrenzungmanagements ist vor allem die klare Definition des Tätigkeitsumfanges (z.B. die Begrenzung auf konkrete Versicherungssparten) und damit die Festlegung der eigenen Pflichten.mohamed_hassan / pixabay