6. Kann ich dem Kunden Mitwirkungspflichten auferlegen?
6. Kann ich dem Kunden Mitwirkungspflichten auferlegen?Ja, aber in sehr begrenztem Umfang. Natürlich kann keiner seine Maklerpflichten erfüllen, wenn er nicht rechtzeitig die notwendigen Informationen vom Kunden erhält. Hierzu kann der Kunde auch in einem gewissen Maße verpflichtet werden. Problematisch sind aber immer Klauseln im Vertrag, die den Kunden allgemein verpflichten, über Änderungen seiner Risikoverhältnisse die wesentlich für den Versicherungsschutz sein könnten, zu informieren. Der Kunden nimmt ja gerade die Dienste eines Spezialisten, also des Maklers, in Anspruch, weil er nicht weiß, was wesentlich ist. Hier wird es im Streitfall immer auf den Einzelfall ankommen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Makler natürlich nur das in Betracht ziehen kann, was er auch weiß oder hätte wissen müssen.Monfocus / pixabay