Im Business-to-Business-Bereich ist die Beratungspflicht ebenso umfassend und weitreichend wie die Beratung zu privaten Risiken. Allerdings umfasst die Beratungspflicht hier auch Bereiche, an die nicht jeder Gewerbemakler denkt. Viele Unternehmen besitzen sogenannte gewerbliche Schutzrechte. Eintragungsfähige Schutzrechte sind: Marken, Patente, Designs und Gebrauchsmuster.

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Patent und Co. können einen nicht unerheblichen Vermögensbestandteil von Firmen ausmachen. Sie erhalten insbesondere dann eine herausragende Stellung, wenn es sich um sogenannte Ein- oder Zwei- Produktunternehmen handelt – Unternehmen also, die nur ein Produkt oder zwei Produkte vermarkten.

Das bedeutet, ein Unternehmen besitzt ein Patent, auf dessen Basis ein Produkt produziert wird, welches vermarktet wird. Dies ist oft bei Start-ups der Fall. Ein Unternehmen beginnt mit einer Idee, lässt diese patentieren und verkauft das aus dem Patent resultierende Produkt am Markt.

Christian Becker ist Experte für die Versicherung von Vermögensschäden beim Spezialmakler Domke Advice Service aus Konstanz.Christian Becker

Wenn die Großen es den Kleinen schwer machen wollen

Die Innovationskraft von neuen Unternehmen oder clevere Produktlösungen sind manch etabliertem Wettbewerber ein Dorn im Auge. Eine beliebte Methode, Markteintrittsbarrieren zu schaffen, ist die Behauptung von Schutzrechtsverletzungen. Wettbewerber stellen dann Schadensersatzansprüche auf Basis von behaupteten Schutzrechtsverletzungen mit dem Wissen, dass kleine und mittelständische Unternehmen die Abwehrkosten zur Verteidigung nicht leisten können oder wollen.

Ein Beispiel: Das Unternehmen A hat sich für seine von ihm produzierte Teetasse ein Design eintragen lassen. Das Produkt wird erfolgreich auf dem europäischen Markt vermarktet. Unternehmen A möchte nun seine Tasse weltweit vermarkten. Nachdem es seine Tasse unter anderem in den USA und Asien auf den Markt gebracht hat, erfährt das Unternehmen B mit Sitz in den USA vom Markteintritt seines Wettbewerbers. Unternehmen B besitzt zwar keine Schutzrechte auf eine Teetasse, jedoch auf eine Teekanne. B. ist um ein Vielfaches größer als A, die Kriegskassen sind gefüllt.

B stellt jetzt einen Schadensersatzanspruch. Es wird behauptet, das Design der Teetasse verletze das Design und somit die Rechte von B`s Teekanne. Es ist für jeden, auch für den Laien, sofort ersichtlich, dass das Design der Tasse von A das Design der Kanne von B nicht verletzt und nicht verletzen kann. Da jedoch der Schadensersatzanspruch im hohen einstelligen Millionenbereich liegt, sind die hieraus entstehenden Abwehrkosten für das Unternehmen A ebenfalls sehr hoch – in der Regel im hohen sechsstelligen Bereich. Eine Abwehr der Ansprüche ist daher aus finanziellen Gründen kaum oder nur sehr schwer möglich.

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Hinzu kommt die zeitliche Komponente. Nach dem Schock über die unverfrorene Vorgehensweise des Wettbewerbers wächst bei A die Einsicht, dass man die Streitigkeiten nur über eine von B vorgeschlagenen Vereinbarung schnell erledigen kann. Die von W vorgelegte Lizenzvereinbarung sieht vor, dass A an B für jede verkaufte Tasse in den USA 0,02 Euro abführen muss. Der Lizenz ist keine zeitliche Befristung hinterlegt. So werden mittelständische Unternehmen in Lizenzvereinbarung gezwungen.

Wie können sich Unternehmen schützen?

Patenthaftpflichtversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen sind zwei Arten von Versicherungen, mit denen Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Verletzung geistigen Eigentums geschützt werden können. Beide Versicherungsarten bieten finanziellen Schutz vor Prozesskosten und möglichen Schäden im Zusammenhang mit Verletzungsansprüchen. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten.

Patenthaftpflichtversicherungen bieten finanziellen Schutz vor Rechtskosten und Schäden im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte wie Designs, Marken oder Patente. Es kann auch Deckung für Verluste bieten, die aus Patentverletzungen, Markenverletzungen und aus anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum resultieren.

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Im Allgemeinen deckt die Patenthaftpflichtversicherung die Kosten für die Verteidigung und Beilegung eines Rechtsstreits sowie alle Schäden ab, die dem Kläger in dem Fall zugesprochen werden. In der Regel erfolgt jedoch keine Entscheidung vor Gericht. Der Streit wird oft im Rahmen von Verhandlungen beendet, welche oft in Lizenz-Vereinbarungen resultieren.

Die Patentrechtsschutzversicherung hingegen bietet nur finanziellen Schutz vor Rechtskosten. Das beinhaltet die Abwehr von Ansprüchen (Passivschutz) oder wahlweise Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen (Passiv- und Aktivschutz). Das bedeutet, dass ein Unternehmen mit Hilfe der Patentrechtschutzversicherung Verletzungen eigener Schutzrechte kostenneutral verfolgen kann. Das bedeutet somit auch deutlich bessere Chancen im Rechtsstreit „Klein gegen Groß“.

Die Patenthaftpflicht bietet Schutz für ein breites Spektrum an gewerblichen Schutzrechten

Zusammenfassend sind die Patenthaftpflicht- und die Patentrechtsschutzversicherung zwei Arten von Versicherungen, die finanziellen Schutz vor Prozesskosten und potenziellen Schäden im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen der Verletzung geistigen Eigentums bieten. Die Patenthaftpflicht bietet Schutz für ein breites Spektrum an gewerblichen Schutzrechten, inkl. möglicher Haftpflichtansprüche, während die Patentrechtsschutzversicherung nur Versicherungsschutz für Rechtsverfolgungskosten bietet.

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Der Text erschien zuerst im kostenlosen Fachmagazin des Versicherungsboten.

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