Privater Kauf oder GebrauchtesWer etwas gebraucht oder von privat kauft, sollte einen Blick in den Verkaufstext werfen. Der Verkäufer kann die Gewährleistungspflicht nämlich ausschließen. Wenn keine Angaben dazu im Text stehen, muss die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen. Das gilt übrigens auch, wenn man etwas Gebrauchtes beim Händler kauft.paulbr75 / pixabay