Die Niedrigzinsphase ist vorüber und mit ihr wird auch der ‚Instrumentenkasten‘ der Finanzaufsicht langsam wieder eingepackt. „Eine intensivierte Aufsicht über Lebensversicherer als separates Aufsichtselement zur Minderung der Risiken aus einem Niedrigzinsumfeld ist aktuell nicht mehr notwendig. Sie kommt somit vorerst nicht weiter zum Einsatz“, sagte BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund auf dem ‚Zukunftsmarkt Altersvorsorge‘.

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Die Lebensversicherer hätten sich trotz des Niedrigzinsumfelds in den vergangenen Jahren robust entwickelt, so Grund. Mit dem Zinsanstieg Anfang 2022 hätten sich die wirtschaftlichen Kennzahlen weiter verbessert; Ertragschancen in der Neu- und Wiederanlage seien gestiegen; die Risikotragfähigkeit nach Solvency II wurde weiter gestärkt, lobte Grund.

Zuletzt waren noch zwei Lebensversicherer in ‚enger Manndeckung‘ der BaFin, nachdem sich bereits 2021 ein Großteil der ‚intensiv Beaufsichtigten‘ lösen konnte (Versicherungsbote berichtete).

„Abrupter Zinsanstieg kann zu Verwerfungen führen“

Doch Frank Grund sprach auch Risiken an, denen Lebensversicherer durch signifikante Zinsanstiege ausgesetzt sind. In seiner Rede auf dem ‚Zukunftsmarkt Altersvorsorge‘ ging er auf drei davon näher ein:

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  1. Aus stillen Reserven wurden stille Lasten. Die schränken den Handlungsspielraum in der Kapitalanlage ein. „ Aber zinsinduzierte stille Lasten in festverzinslichen Wertpapieren führen nicht zwingend zu zusätzlichen Aufwendungen. Wir gehen davon aus, dass keine Abschreibung erfolgen muss – wenn die Papiere dem Anlagevermögen zugeordnet sind, bis zur Endfälligkeit gehalten werden und kein Bonitätsrisiko besteht“, ordnete Grund ein.
  2. Durch das steigende Zinsniveau werden andere Anlageformen attraktiver. Für Lebensversicherer könne das Rückgänge beim Neugeschäft und steigende Storno-Quote bedeuten, so Grund. „Wenn es so kommt und das Unternehmen seine Liquidität nicht gut im Griff hat, kann es problematisch werden. Denn gegebenenfalls muss es dann Wertpapiere verkaufen, deren Kurse durch die Zinswende unter Druck stehen“, warnte Grund auf dem ‚Zukunftsmarkt Altersvorsorge‘.
  3. Zinsanstieg gepaart mit Inflation: Das wirkt sich auf die Erwartungen der Versicherten an eine Überschussbeteiligung aus. Hier mahnte Grund zur besonderen Sorgfalt: „Eine Überschussbeteiligung in Form einer dauerhaft garantierten Rentenerhöhung vermindert immer die Risikotragfähigkeit.“