Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die ‚Manndeckung‘ für Lebensversicherer beendet (Versicherungsbote berichtete), bleiben 20 Pensionskassen weiterhin unter intensivierter Aufsicht. „Das sind die Kassen, bei denen wir uns aufgrund der Niedrigzinsphase noch Sorgen machen“, so BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge.

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Seiner Ansicht nach, steht die Branche vor einem Konsolidierungsprozess. Er begründete das u.a. mit folgenden Beobachtungen:

  • Über die Hälfte der Pensionskassen ist inzwischen für den Neuzugang geschlossen.
  • Die Beitragseinnahme stagniert seit Jahren.
  • Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Bestände von kleineren Kassen auf größere Einheiten übertragen – und die kleinen Kassen damit in die Liquidation geschickt.
  • Nicht alle Pensionskassen haben ihren Rechnungszins gesenkt. So gäbe es immer noch Kassen, deren durchschnittlicher Rechnungszins über der Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen liegt, so Grund auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge.

Zinsanstieg trifft hohe Inflation: „Besondere Sorgfalt geboten“

Mit Blick auf Pensionskassen warnte Frank Grund vor Risiken, die sich aus dem Zusammentreffen von Zinsanstieg und hoher Inflation ergeben. Diese Kombination würde sich auf die Erwartungen der Versicherten an eine Überschussbeteiligung auswirken, so Grund. „Wir werden uns daher die Vorschläge der Pensionskassen zur Überschussbeteiligung genau anschauen – und, falls erforderlich, mit den Kassen diskutieren, ob die Vorschläge tatsächlich dauerhaft finanzierbar sind. Es muss klar sein: Eine Überschussbeteiligung in Form einer dauerhaft garantierten Rentenerhöhung vermindert immer die Risikotragfähigkeit der Kasse. Deswegen ist hier besondere Sorgfalt geboten“, sagte Frank Grund auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge.

Die Einschätzung von Grund zur Lage bei den Pensionskassen wird zudem durch das jüngste Ergebnis des BaFin-Stresstests untermauert. Nach derzeitigem Stand hätten 15 Pensionskassen den Test zum Jahresende 2022 mit einem negativen Ergebnis beendet; eine davon werde von der BaFin als ‚größere Kasse‘ bezeichnet, berichtet das Fachmedium LeiterbAV.

Also ‚Hände weg‘ von Pensionskassen? So weit würde Frank Grund nicht gehen. Denn einige Pensionskassen in durchaus unterschiedlichen Branchen verzeichnen weiterhin steigende Beiträge und Überschüsse. „Das Geschäftsmodell der Pensionskassen kann bei entsprechenden Voraussetzungen also nach wie vor tragfähig und zukunftsfähig betrieben werden“, so Grund.

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Aktuare sehen Reformbedarf

Die Situation bei den Pensionskassen wurde vergangene Woche auch von Susanna Adelhardt, der neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), angesprochen. Sie plädierte für Änderungen im Aufsichtsrecht. Denn dort wird den Pensionskassen vorgeschrieben, auch während der Ansparphase ständige Bedeckung gewährleisten zu müssen. Aus Sicht der Aktuare ein möglicher Ansatzpunkt, die Lage für Pensionskassen zu erleichtern: „Es ist doch entscheidend, dass die Mittel zum Fälligkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen und nicht in allen Jahren und Jahrzehnten davor. Die aktuellen Aufsichtspflichten zur dauernden Erfüllbarkeit führen bei vorübergehend negativer Kapitalmarktentwicklungen zu Umschichtungen in risikoarme Anlagen – zu Lasten des Ertrags und damit zu Lasten der späteren Rente. Mit anderen Vorschriften ließe sich der Faktor Zeit als zusätzlicher Risikopuffer im Sinne aktueller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, um ihre Rentenaussichten zu verbessern.“