„Auch wenn wir jetzt kein Verbot aller Zuwendungen vorschlagen, bedeutet das keinen Freifahrtschein für die Finanzbranche“, mit diesem Satz von EU-Kommissarin McGuinness schien das Provisionsverbot vom Tisch (Versicherungsbote berichtete).

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Doch denen am Konsultationsverfahren beteiligten Vermittlerverbänden liegt ein erster Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie vor, der aus Sicht der Verbände wenig Anlass zur Freude bietet.

So schreibt der Votum-Verband, dass in dem Entwurf „U-Boote versteckt“ seien, die einer genauen Analyse bedürfen. Bei diesem ‚U-Boot‘ handelt es sich um folgenden Abschnitt aus dem Entwurf:
„(8) Member States shall require that, where an insurance intermediary informs the customer that advice is given on an independent basis, the intermediary shall:

  1. assess a sufficiently large number of insurance products available on the market which are sufficiently diversified with regard to their type and product providers to ensure that the customer’s objectives can be suitably met and shall not be limited to insurance products issued or provided by entities having close links with the intermediary.
  2. not accept and retain fees, commissions or any monetary or non-monetary benefits paid or provided by any third party or a person acting on behalf of a third party in relation to the provision of the service to customers.”

Der Votum-Verband übersetzt die Textstelle so:
„(8) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Versicherungsvermittler, wenn er den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, folgendes tun muss:

  1. eine hinreichend große Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten bewerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrer Produktanbieter hinreichend diversifiziert sind, um zu gewährleisten, dass die Ziele des Kunden in geeigneter Weise erreicht werden können; und sich nicht auf Versicherungsprodukte beschränken, die von Unternehmen ausgegeben oder angeboten werden, die enge Verbindungen zum Vermittler haben.
  2. keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden.“

Weil Versicherungsmakler zur unabhängigen Vermittlung verpflichtet sind, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen, sollte diese Regel ohne Änderung in Deutschland umgesetzt werden, schlussfolgert Votum-Vorstand Martin Klein.

Auch beim AfW stoßen die Formulierungen im Entwurf nicht auf Gegenliebe: „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

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Beide Verbände kündigten intensiven Widerstand gegen die Pläne an. Allerdings: Es handelt sich bislang nur um einen Entwurf. Der finale Vorschlag der EU-Kommission soll erst am 24. Mai veröffentlicht werden.