Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute setzt sich für eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge ein und unterstützt die Beratungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge mit konstruktiven Vorschlägen. Eine der Forderungen des Verbands besteht darin, das System der Riester-Rente zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und zu erweitern. Der BVK lehnt jedoch grundsätzlich die Einführung eines völlig neuen und unerprobten Systems, sei es als "Bürgerrente" oder als Standardprodukt mit "Opt-out-Option", ab. Der Verband ist der Meinung, dass ein Standardprodukt nicht den individuellen Bedürfnissen aller Vorsorgesparer gerecht werden kann.

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„Eine weiterentwickelte Riester-Rente, die über Versicherungsvermittler vertrieben werden könnte, hätte noch viel Potenzial“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er argumentiert auch, dass eine Reform der privaten Altersvorsorge unbedingt die persönliche Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler einschließen sollte. „Auf jeden Fall sollte eine Reform der privaten Altersvorsorge die persönliche Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler beinhalten.“, unterstrich Heinz.

Der Vermittlerverband schlägt vor, die 100-prozentige Beitragsgarantie der Riester-Produkte zugunsten höherer Renditechancen zu lockern, das bürokratische Zulagenverfahren zu vereinfachen und die Riester-Rente auch für weitere Berufsgruppen wie Selbstständige zu öffnen. Darüber hinaus sollte die steuerliche Anerkennung der Höchstfördergrenze angehoben werden.

In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sieht der Verband ebenfalls Entwicklungspotenzial, ähnlich wie bei der privaten Altersvorsorge. Da die gesetzliche Rente allein keine ausreichende Alterssicherung gewährleisten kann, hält der BVK eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge für unerlässlich. Der Verband fordert auch steuerliche Anreize und Freibeträge ohne Anrechnung staatlicher Leistungen, insbesondere für geringere Einkommen, ähnlich wie bei der Riester-Förderung. Zudem soll die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung während der Rentenbezugsphase abgeschafft werden.

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Der BVK befürwortet auch eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Dabei sollten die Selbstständigen jedoch selbst darüber entscheiden können, welchen Vorsorgeweg sie wählen und in welcher Höhe sie vorsorgen möchten. Der Verband hält die Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken oder den Abschluss von privaten Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für geeignete Wege. Dabei betont der BVK, dass auch bei dieser wichtigen Entscheidung für die Lebensplanung eine Beratung durch Versicherungsvermittler unerlässlich ist. „Wichtig ist uns, dass auch bei dieser für die Lebensplanung wichtigen Entscheidung kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf.“, so Heinz.

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