Bereits seit 2001 gibt es dem Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Dienstag informierte Ombudsmann Wilhelm Schluckebier über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher. Insgesamt 11.898 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Das sind 15,7 Prozent weniger als 2021. Im Vorjahr war das Beschwerdeaufkommen um 6,6 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 15.907 Verfahren (18.344) eingereicht worden. Davon seien 3.171 Beschwerden (3.321) als unzulässig eingestuft worden. Rund 33 Prozent der Beschwerden waren von Dritten gestellt worden. Dazu zählen unter anderem Personen die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Fast ein Viertel der unzulässigen Beschwerden (22 Prozent) waren zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist jedoch der PKV-Ombudsmann zuständig. Weitere 886 Rügen seien von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgt worden.

Beim Großteil der 15.907 Verfahren beklagte sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 15.149 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 95,2 Prozent. Lediglich in 444 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Das sind 233 Fälle beziehungsweise 34,4 Prozent weniger. Von diesen 444 Beschwerden, die einen Anteil von schmalen 2,8 Prozent an der Gesamtzahl der Beschwerden ausmachen, waren allerdings nur 327 Beschwerden zulässig. Damit wurde etwa ein Viertel der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet.

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Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht gestiegen. Diese liegen nun durchschnittlich bei 2,3 Monaten. In Tagen betrachtet, verringerte sich die Dauer im Vergleich zum Vorjahr von 70,3 auf 69,0 Tage. Bei Versicherungsunternehmen habee die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 70,1 Tagen gelegen.

In diesen Bereichen gab es die meisten Beschwerden

Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 22,5 Prozent auf 2.643 gesunken. Diese hätten ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Voraussetzung dafür sei ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen. Die Leben-Police ist mit einem Anteil von 22,2 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden.

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 19,4 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 2.565 zulässige Beschwerden. Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder leicht abgenommen. Diese sanken von 2.209 auf 1.869 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,7 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 10,9 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 4,8 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Annähernd jede siebte Beschwerde (14,9 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier fiel die Zahl der Beschwerden um 17,7 Prozent auf 1.769.

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Der Bericht 2022 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,2 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa ein Drittel Beschwerden der Fall (35,8 Prozent) gewesen.

Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 61,0 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zu 24,2 Prozent der Fall war.

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Im vergangenen Jahr seien 15.521 Verfahren beendet worden. Davon waren 11.916 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 41,5 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen, um den Sachverhalt zu klären. In 4,7 Prozent der Fälle wurde den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen. Eine Abhilfe konnte in 28,3 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 5,5 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. In 10,0 Prozent der Beschwerden wurde die Eignung als ungeeignet bewertet. Ebenso wurden 10,0 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.

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