Diese 10 Versicherungen halten Verbraucherschützer für „unsinnig“
Versicherungen sollen vor finanziellen Risiken schützen, die sich existenzbedrohend auswirken können, finden nicht nur Verbraucherschützer. Doch nicht alle Produkte werden diesem Anspruch gerecht, so der Bund der Versicherten (BdV). Welche 10 Versicherungen die Verbraucherschützer für „unsinnig“ halten.
2021 gaben die Deutschen im Jahr 2.714 Euro für ihren Versicherungsschutz aus, so das Statistische Taschenbuch des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). So viel wie nie zuvor (Versicherungsbote berichtete). Doch ist dieses Geld in jedem Fall sinnvoll investiert?
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Der Bund der Versicherten (BdV) würde diese Frage wohl mit einem klaren 'Es kommt darauf an' beantworten. Eine „bedarfsgerechte“ Absicherung sei wichtig, schreiben die Verbraucherschützer. „Aber nicht jede Versicherung ist für jede Verbraucherin oder jeden Verbraucher sinnvoll. Einige Versicherungen braucht sogar niemand“, heißt es weiter in einem Blog-Beitrag. Dort wurden im Anschluss jene Versicherungen vorgestellt, die die Verbraucherschützer für unsinnig halten (siehe Bilderstrecke oben).
Mit der Einschätzung des BdV waren aber nicht alle Leser einverstanden. So monierte User 'JJ', dass eine Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) für Selbstständige durchaus sinnvoll sein könne: „Ein Krankenhausaufenthalt führt nämlich in der Regel zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit. Somit wird der Einkommensverlust bereits ab dem 1. Tag des Krankenhausaufenthaltes aufgefangen. Krankentagegeldversicherungen greifen in der Regel erst nach einer Karenzzeit. Die Kombi aus KHT und KT kann für einen Selbständigen daher sinnvoll sein. Die Aussage auf ein KHT getrost zu verzichten, grenzt an Fahrlässigkeit.“ Der User 'xx' ergänzte, dass ein KHT auch verwendet werden könne, um die Kosten für ein Upgrade auf ein Einbettzimmer zu tragen. Schließlich handle es sich um einen Barleistungstarif und der Kunde könne mit dem Geld machen, was er will.
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Dieser Sichtweise wollte sich der BdV allerdings nicht anschließen. Die genannten Argumente seien sicherlich gut, wenn man eine Krankenhaustagegeldversicherung verkaufen möchte, so die Antwort des BdV-Teams. Für Selbstständige empfehle sich ohnehin, „gewisse Rücklagen zu bilden, die verhindern, dass sie bereits nach einer kürzeren Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Bedrängnis“ geraten.
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