Platz 7: Reisegepäckversicherung
Platz 7: Reisegepäckversicherung"Bei 'grob fahrlässigem Verhalten' im Umgang mit dem Reisegepäck zahlt der Versicherer nur anteilig oder eben gar nicht. Und, dass sie nicht 'grob fahrlässig' waren, müssten sie natürlich im Schadenfall erst einmal beweisen können", mit diesen Worten begründet der BdV seine Entscheidung, Reisegepäckversicherungen als 'unsinnig' einzustufen.Alexas_Fotos / pixabay

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