VorlesenPausieren 4/10Platz 7: Reisegepäckversicherung"Bei 'grob fahrlässigem Verhalten' im Umgang mit dem Reisegepäck zahlt der Versicherer nur anteilig oder eben gar nicht. Und, dass sie nicht 'grob fahrlässig' waren, müssten sie natürlich im Schadenfall erst einmal beweisen können", mit diesen Worten begründet der BdV seine Entscheidung, Reisegepäckversicherungen als 'unsinnig' einzustufen.Alexas_Fotos / pixabay Berechnen Sie Ihr Krankentagegeld im Falle einer Krankheit schnell und einfach mit unserem Krankentagegeld-Rechner. Vorheriger ArtikelVorheriger Artikel„Wasser predigen und Wein saufen“ – Die Versicherungsbranche am Scheideweg Nächster ArtikelNächster ArtikelDebeka von Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt