E-Scooter: Personenschäden verdoppelt
Seit dem Sommer 2019 dürfen Elektrokleinstfahrzeuge, besser bekannt als E-Scooter, legal auf deutschen Straßen fahren. Die Daten des Statistischen Bundesamtes geben Aufschluss über die Entwicklung der Unfallgeschehnisse mit diesen Verkehrsteilnehmern.
E-Scooter gehören mittlerweile zum festen Bestandteil des Straßenbildes in deutschen Großstädten, und bedauerlicherweise ereignen sich die meisten Unfälle mit diesen Elektrokleinstfahrzeugen in urbanen Zentren. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wurden im Jahr 2022 64,9 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern registriert. Im Vergleich dazu betrug der Anteil bei Unfällen mit Pedelecs lediglich 28,8 % und bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor 44,0 %.
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Im Jahr 2022 wurden insgesamt 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden von der Polizei in Deutschland erfasst, was einem Anstieg von 49 % gegenüber dem Vorjahr (5.535 Unfälle) entspricht. Dabei kamen 11 Menschen ums Leben, während es im Jahr 2021 noch 5 Todesopfer gab. 1.234 Menschen wurden schwer verletzt, und 7.651 erlitten leichte Verletzungen. Über 80 % der Unfallopfer waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, einschließlich 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2.312) und Bayern (1.119), während es in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42) die geringsten Unfallzahlen gab.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen keine Unfälle umfassen, die durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter verursacht wurden. In einigen Städten ist das Parken der Roller mittlerweile nur noch auf speziell ausgewiesenen Sammelparkplätzen erlaubt.
Die häufigsten Ursachen für E-Scooter-Unfälle im Jahr 2022 waren die falsche Nutzung der Fahrbahn und Alkoholkonsum. Insgesamt wurden der Polizei 8.497 Fälle von Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrern gemeldet, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren. Am häufigsten wurde ihnen mit einem Anteil von 18,6 % vorgeworfen, die Fahrbahn oder Gehwege falsch zu nutzen. E-Scooter-Fahrer sollten, sofern vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Andernfalls sollten sie auf die Fahrbahn oder den Seitenstreifen ausweichen, da die Nutzung von Gehwegen verboten ist.
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Vergleichsweise häufig wurde E-Scooter-Fahrern auch Alkoholkonsum zur Last gelegt (18,0 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum lag der Anteil alkoholisierter Fahrradfahrer bei 8,2 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern bei 7,8 %. Der dritthäufigste Vorwurf gegenüber E-Scooter-Fahrern war eine nicht angepasste Geschwindigkeit (7,2 %).