Pflegereform: Wird alles besser?
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist beschlossen. Dadurch steigen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab Juli 2023. Welche wesentlichen Änderungen die Reform mit sich bringt, zeigt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Außerdem wird die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung am 26.05.2023 verabschiedet.
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Die Chance auf den großen Wurf einer wesentlichen Verbesserung der Bedingungen für Familien mit pflegebedürftigen Personen ist verpasst. Jetzt muss sich die Gesellschaft bzw. jeder von uns selbst helfen, um zumindest gut vorbereitet zu sein, wenn der wahrscheinliche Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt. Mit Sicherheit steigen die Beiträge in den nächsten Jahren. Dies hat sich die Regierung mit diesem Gesetz gesichert und wird künftig per Rechtsverordnung den Beitrag neu festlegen. Lediglich Bundestag und Bundesrat sind dabei zu beteiligen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: die meisten Bedürftigen sind in Pflegegrad 2
Die Grunddevise lautet: ambulant vor stationär. Laut Statistischem Bundesamt erhält die Mehrheit der Bezieher*innen den Satz von Pflegegrad 2.
Wir haben nachgerechnet: Bei einem Durchschnittspaar mit einem Bedürftigen in Pflegegrad 2 und zwei Rentenempfängern werden nach Abzug der Beitragserhöhung noch rund 10 Euro bleiben.
Diese 10 Euro im Monat erhalten die tragenden Säulen der Pflegeversorgung in Deutschland: die Partner*innen, die sich treusorgend um den geliebten Pflegebedürftigen kümmern. Als Anerkennung für ihre Leistung und für den Inflationsausgleich! Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent angehoben.
Zum 1. Januar 2025 steigen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an.
Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant, die sich am Anstieg der Kerninflationsrate in den drei vorausgehenden Kalenderjahren, für die zu diesem Zeitpunkt die Daten vorliegen, orientiert.
Zuschuss bei vollstationärer Pflege abhängig nach Verweildauer ab Pflegegrad 2
Zum 1. Januar 2024 wird der Anteil an den pflegebedingten Aufwendungen, den die Pflegeversicherung leistet,
- bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 % auf 15 %,
- bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten von 25 % auf 30 %,
- bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten von 45 % auf 50 % und
- bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70 % auf 75 % angehoben.
Dies darf als Verbesserung gewertet werden, betrifft laut Statistik aber nur wenige Bedürftige.
Beitragserhöhungen ab 1. Juli 2023
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Maßnahme ist mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro/Jahr verbunden.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, sofern auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Bundestag und Bundesrat sind dabei zu beteiligen.
Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.
Dies wurde zudem beschlossen:
Digitalisierung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und allgemeine Unterstützung bei ambulanter Pflege.
Jedes Jahr erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen und kein Ende in Sicht
Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen mehr als verdreifacht (Statistisches Bundesamt: 1995: 1.061 T Personen, 2020: 3.480 T Personen). Die Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten hat sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt, berichtet das Ministerium.
Vorbereitet sein:
Es kommt viel auf die betroffenen Familien zu, wenn es zum Pflegefall kommt. Sowohl die emotionalen als auch die wirtschaftlichen Belastungen sind enorm. Sicher möchten die meisten von uns zuhause gepflegt und umsorgt werden. Doch wie ist das in Würde möglich?
Beispielsweise mit GenerationenBeratern, die helfen, Liquidität möglichst ab der ersten Pflegestufe bereitzustellen. Etwa mit der Vermittlung von Vorsorgevollmachten, damit sich die Pflegeperson nicht mit der Bürokratie der Betreuungsbehörde auseinandersetzen muss, mit Übersichten zu Finanzen und Versicherungen, weil das in der Regel in der Hand einer Person liegt und mit klaren Absprachen für Unterstützung von Anfang an, für die Geld bereitzustellen ist (Haushaltshilfe, Organisation von Gartenarbeit und Haustechnik, usw.).
Mit guten und vorausschauenden Vorbereitungen kommen zumindest keine vermeidbaren Komplexitäten hinzu. Schließlich soll die Pflegeperson fit bleiben und der Pflegebedürftige seine Würde behalten.
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