Wiederkehrendes Thema: Beitragsbemessungsgrenze
Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze fordern. Vor knapp einem Jahr hatten die Grünen im Bundestag das Thema zuletzt ins Spiel gebracht. "Wir müssen mehr Solidarität im System schaffen“, sagte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, damals gegenüber der Presse-Agentur "dpa". Starke Schultern müssten gerade in "Krisenzeiten mehr Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen“. Deshalb dürfe es kein Tabu sein, die Beitragsbemessungsgrenze raufzusetzen.
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Brisant heute wie damals: Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen ist nicht vorgesehen, diese anzuheben. „Aber damals waren uns auch die enormen Preissteuerungen noch nicht absehbar“, sagte Dahmen vor Jahresfrist. Die gesetzliche Krankenversicherung brauche höhere Einnahmen, gleichzeitig müssten viele Beitragszahlende entlastet werden. „Wir können einem Großteil der Menschen in naher Zukunft nicht auch noch höhere Krankenkassenbeiträge zumuten“, so der studierte Notfall-Mediziner damals.
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Anno 2023 scheint der Druck auf die Kassen noch höher zu sein als im Vorjahr. Deshalb wird auch darüber diskutiert, die Versicherungspflichtgrenze und damit die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) anzuheben. Dies würde auch einen Schlag für die Private Krankenversicherung bedeuten, da nur Arbeitnehmer mit einem Spitzengehalt die Gesetzliche Krankenkasse verlassen könnten. Da die FDP für die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV ist, zeichnet sich ein weiterer Konflikt in der Koalition ab.
Scharfe Kritik zu den neuerlichen Plänen kommt unter anderem von der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft (vbw). Eines der wichtigsten Argumente der Wirtschaftsvereinigung: Eine solche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre ein klarer Standortnachteil: „Die angedachte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belastet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stark. Die Folgen für die Lohnzusatzkosten wären erheblich und ein klarer Standortnachteil. Bei den Arbeitgebern würden die von der Kranken- und Pflegeversicherung verursachten Lohnzusatzkosten um bis zu 46,4 Prozent steigen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Daher sagen wir klar: Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen muss erhalten bleiben“, so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
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