Auch 2024 droht den gesetzlichen Krankenkassen ein Milliardendefizit, der GKV-Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind die Reserven aufgebraucht, denn mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden die Kassen gezwungen, Teile ihrer Finanzreserven abzuschmelzen, um die Beiträge zu stabilisieren. Für die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber bedeutet dies: Es wird erneut teurer. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält weiter steigende Krankenkassenbeiträge für unvermeidlich.

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"Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.“

Bereits für das laufende Jahr wird ein Defizit der Krankenkassen von mindestens 17 Milliarden Euro erwartet, weshalb die Bundesregierung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2023 um 0,3 Prozentpunkte angehoben hat. Er ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zu zahlen und liegt derzeit bei 1,6 Prozent des Bruttolohns. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Allerdings ist der gesetzlich vorgegebene Zusatzbeitrag nicht bindend für die Krankenkassen, sondern lediglich zur Orientierung gedacht. Entsprechend haben große Anbieter wie die TK oder Barmer im laufenden Jahr ihren Zusatzbeitrag stabil gehalten. Fast alle Ortskrankenkassen bzw. AOKen setzten hingegen ihren Beitrag rauf - zum Teil deutlich.

Werden keine Reformen ergriffen, so müssten die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte erhöhen, um das Defizit auszugleichen.

Lauterbach ist gegen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Einem anderen Projekt erteilte Lauterbach aber eine Absage. Die Spitzen von SPD und Grünen hatten gefordert, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben wird. Damit hätten Gutverdiener einen teils deutlich höheren Beitrag zahlen müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Höhe des Einkommens an, das mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden kann. Bis dahin ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Aktuell liegt diese Grenze bei einem Bruttolohn von 4.987,50 Euro im Monat. Diskutiert wird, sie auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben, sodass sie auf circa 7.300 Euro Monatslohn steigern würde.

Doch mit Karl Lauterbach wird diese Reform nicht umzusetzen sein. Um die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, müsse man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben, sagte er RND. Das sei durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. "Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen", so Lauterbach.

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Tatsächlich würde eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze die finanzielle Situation der Krankenkassen deutlich entlasten. Im Jahr 2024 würden nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln bereits 5,8 Milliarden Euro zusätzlich sprudeln: Das entspricht ungefähr dem erwarteten Defizit. Das Problem: Neben Gutverdienern würden auch deren Arbeitgeber stärker belastet, dies könnte den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter schwächen, geben die Ökonomen zu bedenken.