Der DRV-Dienstleister ist darauf angewiesen, dass die vielen Vorsorgeanbieter ihre Informationen auch zur Verfügung stellen. Und hier machen schlicht noch nicht viele mit. Genau gesagt sind es bisher nur drei: die Deutsche Rentenversicherung selbst, die Union Investment Privatfonds GmbH und die Versorgungsanstalt des Bundes und die Länder Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist dann eher ein Armutszeugnis. Weitere Anbieter sollen im Laufe des Jahres folgen. Zudem kann die Rentenübersicht nicht alle Vorsorgeformen erfassen. So fehlen etwa erworbene Ansprüche aus ETF- und Aktien-Investments.

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Dargestellt werden sollen laut Rentenversicherung folgende Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge:

  • Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

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