Witwen- oder Witwerrente: Was ist das?

Die Bestimmungen für den Anspruch auf Witwen- und Witwerrente finden sich im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI): Anspruch auf die Rente haben Witwen oder Witwer bzw. überlebende Lebenspartner*innen, wenn sie nicht wieder geheiratet und keine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. Allerdings muss der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Unterschieden wird zwischen zwei Arten der Witwenrente: Der kleinen Witwenrente sowie der großen Witwenrente.

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Die kleine Witwer- oder Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die ein Partner oder eine Partnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Allerdings erfolgt die Auszahlung der kleinen Witwenrente höchstens für einen Zeitraum von 24 Kalendermonaten ab dem Monat, in dem der Versicherte verstorben ist. Auch wird die Rente um einen Abschlag gemindert, wenn der Ehepartner vor seinem 65. Lebensjahr gestorben ist.

Die große Witwer- oder Witwenrente

Witwen oder Witwer bekommen die große Witwenrente, wenn mindestens eine der Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie haben das 46. Lebensjahr erreicht (durch eine ansteigende Altersgrenze ab 2024 um jährlich zwei Monate gilt ab 2029 das 47. Lebensjahr).
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind oder Stiefkind.
  • Sie erziehen ein behindertes Kind oder Stiefkind.
  • Sie sind erwerbsgemindert.

Je nachdem, ob die Eheschließung vor dem oder nach dem 01.01.2002 stattgefunden hat, gibt es Unterschiede beim Anspruch auf die große Witwenrente. Hinterbliebene, die vor diesem Stichtag geheiratet haben, haben einen höheren Anspruch – sie erhalten 60 Prozent des Rentenanspruchs.

Hingegen haben Ehepartner, die nach diesem Datum geheiratet haben, nur Anspruch auf 55 Prozent der Rente. Auch die große Witwenrente wird um einen Abschlag gemindert, wenn der Partner vor dem 65. Lebensjahr gestorben ist.

Kinderzuschlag kann Witwenrente erhöhen

Hat man ein Kind in dessen ersten drei Lebensjahren erzogen, erhält man zudem den Kinderzuschlag auf seine Witwenrente. Wie hoch dieser Zuschlag ab Juli 2022 ist, veranschaulicht eine Tabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

@Deutsche Rentenversicherung

Einkommen wird angerechnet

Wichtig ist zudem, dass Einkommen angerechnet wird: die Witwenrente kann also gekürzt werden. Dies trifft dann zu, wenn das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt (seit 1. Juli 2023 992,64 Euro sowohl in West- als auch Ostdeutschland sowie 210,56 Euro zusätzlich für jedes waisenrentenberechtigte Kind). Vierzig Prozent des übersteigenden Betrages werden dann auf die Rente angerechnet (und die Witwenrente wird um diesen Betrag gekürzt). Eine Beispielrechnung der Deutschen Rentenversicherung veranschaulicht das Prinzip:

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Petra T. erhält eine monatliche Witwenrente von 400 Euro. Sie verdient monatlich brutto 1.700 Euro. Die Rentenversicherung zieht von den 1.700 Euro pauschal 40 Prozent, also 680 Euro, ab. Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1.020 Euro. Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 992,64 Euro verbleiben 69,07 Euro. Von diesem Übersteigungsbetrag sind wiederum 40 Prozent, also 27,63 Euro, von den 400 Euro Witwenrente abzuziehen. Es verbleiben Petra T. also brutto 372,37 Euro an monatlicher Witwenrente.

Witwenrente: Zahlen zum Neuzugang und Bestand

In 2022 erhielten 286.260 Frauen erstmals die Witwenrente, wobei die große Witwenrente zahlenmäßig weit überwog:

  • 285.275 Frauen erhielten erstmals die große Witwenrente.
  • 985 Frauen erhielten erstmals die kleine Witwenrente.

Zahlenmäßig geringer ist die Zahl der Männer, die erstmals Witwerrente erhielten. Dies erklärt sich unter anderem aus einer geringeren Lebenserwartung: Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer aktuell bei 78,63 Jahren; die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen liegt hingegen bei 83,36 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit ist demnach größer, dass ein Mann zuerst stirbt, was die geringeren Zahlen bei der Witwerrente erklärt:

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  • 86.657 Männer erhielten 2022 erstmals die große Witwerrente.
  • 186 Männer erhielten 2022 erstmals die kleine Witwerrente.

Witwen- versus Witwerrenten: Unterschiede beim durchschnittlichen Rentenzahlbetrag

Schaut man sich den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag an, unterscheidet sich insbesondere der Zahlbetrag bei der großen Witwen- und Witwerrente:

  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der großen Witwenrente liegt für alle Neuzugänge 2022 bei 728,29 Euro.
  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der großen Witwerrente hingegen liegt nur bei 376,59 Euro. Dies freilich liegt auch daran, dass Frauen oft geringere Rentenansprüche erwerben – und die Männer in der Folge geringere Ansprüche auf Witwerrente. So liegt auch der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Regelaltersrente bei Frauen um 432 Euro niedriger als der Zahlbetrag bei Männern (863 Euro gegenüber 1.295 Euro). Dass hierdurch Witwer zwar oft höhere eigene Renten haben, aber weniger Witwerrente, erklärt sich von selbst.

Ähnlicher hingegen sind sich die Zahlbeträge bei Neuzugängen der kleinen Witwen- und Witwerrente:

  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Neuzugängen der kleinen Witwenrente liegt 2022 bei 221,50 Euro.
  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Neuzugängen der kleinen Witwerrente liegt 2022 bei 224,93 Euro.

Alter der Neuzugänge

  • Der prozentual größte Anteil der Neu-Rentnerinnen bei der kleinen Witwenrente ist 40 bis 44 Jahre alt (49,44 Prozent), ebenso der prozentual größte Anteil der Neurentner bei der kleinen Witwerrente (48,92 Prozent).
  • Der prozentual zweitgrößte Anteil der Neu-Rentnerinnen bei der kleinen Witwenrente ist 35 Jahre bis 39 Jahre alt (18,38 Prozent), ebenso der prozentual zweitgrößte Anteil der Neurentner bei der kleinen Witwerrente (23,66 Prozent).

  • Der prozentual größte Anteil der Neu-Rentnerinnen bei der großen Witwenrente ist 80 bis 84 Jahre alt (21,88 Prozent), ebenso der prozentual größte Anteil der Neurentner bei der großen Witwerrente (24,20 Prozent).
  • 19,17 Prozent der Neurentnerinnen, die eine große Witwenrente bekommen, sind unter 65 Jahre alt; ebenso 13,41 Prozent der Neurentner, die eine große Witwerrente bekommen.

Zahlen zum Rentenbestand

Die folgenden Zahlen beziehen sich auf den Gesamtbestand der Witwen- und Witwerrenten zum 31.12. 2022:

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  • Insgesamt 4.480.200 Frauen bekommen Witwenrente.
  • Hiervon bekommen 4.478.612 Frauen die große Witwenrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt bei 734,19 Euro.
  • 1.588 Frauen bekommen die kleine Witwenrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt bei 244,93 Euro.
  • Insgesamt 735.960 Männer bekommen Witwerrente.
  • Hiervon bekommen 735.690 Männer die große Witwerrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt bei 401,91 Euro.
  • Nur 270 Männer bekommen die kleine Witwerrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt bei 241,37 Euro.

Hintergrund: Alle Zahlen sind der Publikation "Rente 2022" der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entnommen. Die Broschüre kann auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung bestellt werden.

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