„Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“
Der Bundesverband Investment (BVI) erkennt in den Empfehlungen der ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ einen „Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“. Was den Verband zu dieser Einschätzung veranlasst.
„Eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten”, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Investment (BVI), zu den Empfehlungen der ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ (Versicherungsbote berichtete).
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Richter wünscht sich, dass die Ergebnisse „umgehend“ ins Parlament eingebracht werden, damit eine „zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg“ gebracht wird. Die Erleichterung ist dem BVI anzumerken. Denn der Idee vom Staatsfonds erteilte die Fokusgruppe eine klare Absage. Richter sieht darin - wenig überraschend - ein „wichtiges Signal“: „Denn in der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb verzerrt und nicht marktwirtschaftlich. Das verhindert Produktvielfalt und fairen Wettbewerb”, so Richter.
Mit Blick auf die weiteren Empfehlungen der Fokusgruppe - etwa, dass Fonds in einem förderfähigen Altersvorsorgedepot zugelassen werden - spricht Richter von einem „Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“. Diesen Paradigmenwechsel sieht der Verband im Verzicht auf Garantien und Verrentung und die damit flexiblere Gestaltung der Auszahlphase.
So unterstützt der Verband auch die Empfehlung der Fokusgruppe, den Verzicht auf die Beitragsgarantie auch auf den Bestand der Riesterverträge anzuwenden.
Ohne Garantiezwang könne das Aktiensparen ausgeweitet werden, so der BVI. Bei langen Anlagezeiträumen seien gerade Aktienfondssparpläne renditestark, so der Verband.
Die Befürchtungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Menschen könnten vor dem Ruin stehen, wenn sie ein Auszahlungsmodell gewählt haben, das keine lebenslangen Zahlungen garantiert, teilt der BVI so also nicht.
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Bleibt die Frage, wie in der Vermittlungs-Praxis mit der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos umgegangen werden könnte. Eine mögliche Antwort darauf findet sich auf dem x-Profil von Dr. Helge Lach. Der DVAG-Vorstand und Vorsitzender des Bundes Deutscher Vermögensberater (BDV) schrieb dazu: „Versicherungen bleiben unerlässlich. Die Berater werden ihre Verantwortung tragen und bei Ablauf von #Fondssparplänen Kunden die Vorteilhaftigkeit eines Anschlussvertrages mit #Einmalbeitrag und aufgeschobener bzw. sofort beginnender #Rente näherbringen.“