Ergebnissen einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Postbank zufolge erhalten etwa die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt geldwerte Vorteile. Ein geldwerter Vorteil bezieht sich darauf, wenn der Arbeitgeber bestimmte Sachleistungen unentgeltlich oder vergünstigt an den Beschäftigten weitergibt. Diese Zusatzleistungen kommen neben dem monatlichen Gehalt zum Einsatz. Besonders beliebt sind Sachleistungen wie Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr (19 Prozent), kostenlose oder vergünstigte Verpflegung (14 Prozent) sowie Waren und Dienstleistungen (14 Prozent). Neun Prozent der Beschäftigten erhalten Benzingutscheine, während knapp sieben Prozent einen Dienstwagen und knapp vier Prozent kostenlosen oder vergünstigten Wohnraum nutzen.

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Die Umfrage der Postbank zeigt auch, dass insbesondere Beschäftigte mit höherer Bildung von den zusätzlichen Leistungen profitieren. Von den Befragten mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss erhalten mehr als die Hälfte (60 Prozent) solche geldwerten Vorteile. Im Gegensatz dazu kommen nur 42 Prozent der Beschäftigten mit Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Abschluss in den Genuss dieser Zusatzleistungen. Ein höheres Einkommen erhöht ebenfalls die Chancen auf solche Leistungen: 56 Prozent der Beschäftigten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro oder mehr erhalten sie, während es bei Beschäftigten mit einem geringeren Nettolohn nur 41 Prozent sind.

Isabell Gusinde von der Postbank erklärt, dass Beschäftigte wissen sollten, dass geldwerte Vorteile in der Regel als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelten. Je nach Art der Sachleistung können jedoch Freigrenzen, Freibeträge oder pauschale Steuersätze in Anspruch genommen werden. Daher sind geldwerte Vorteile in der Regel für Beschäftigte attraktiver als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Zum Beispiel gilt bei Sachleistungen eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Wenn die gewährten geldwerten Vorteile diesen Betrag im Monat überschreiten, ist der gesamte Vorteil steuerpflichtig. Beim Gewähren von Belegschaftsrabatten greift der sogenannte Rabattfreibetrag von derzeit 1.080 Euro pro Jahr. Bei einem Freibetrag müssen nur die Beträge versteuert werden, die den Freibetrag übersteigen.

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Über die Studie:
In ei­ner be­völ­ke­rungs­re­prä­sen­ta­ti­ven On­line-Be­fra­gung in­ter­view­te You­Gov im Auf­trag der Post­bank zwi­schen dem 24. und 27. April 2023 ins­ge­samt 1.011 Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer ab 18 Jah­ren.