Bis zum Jahr 2018 war das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, mussten sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Seit dem 1. August 2018 können Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat als erstes das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Seither wird vom Hamburger Modell gesprochen und dieses hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Im Freistaat Sachsen soll die Regelung ab dem kommenden Jahren.

Auch andere Bundesländer wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben das Thema auf der Agenda. Aktuell rufen mehrere Politiker aus dem Kreis der Bundesregierung zu einer weiteren Ausdehnung der pauschalen Beihilfe auf. „Es ist an der Zeit, dass Bund und alle Länder, die das bisher noch nicht getan haben, jetzt für ihre Neubeamtinnen und -beamten den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.“, sagte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Demnach sei dieser Schritt ein Gebot der Gerechtigkeit. Überdies würde es die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen, so die Politikerin.

Unterstützung kommt aus dem Gesundheitsministerium. Denn auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden“. Das teilte der SPD-Politiker auf Anfrage der "Bild" mit.

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hatte sich bereits nach der Einführung der pauschalen Beihilfe in Hamburg als Gegner dieses Modells positioniert und auch der Landesbeamtenbund Baden-Württemberg (BBW) sieht das Vorhaben kritisch. Schließlich müsse das Beihilfesystem schon deshalb erhalten werden, damit eine Beamten-Karriere attraktiv für Nachwuchskräfte bleibe. Auch löse es nicht die Probleme der Krankenkassen, Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung zu lotsen.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherer sieht das Hamburger Modell kritisch und führt eine Reihe von Gegenargumenten auf: Demnach würde die pauschale Beihilfe die Steuerzahler unnötig belasten. Laut einer Musterberechnung für das Bundesland Baden-Württemberg kämen bis zum Jahr 2060 auf den Landeshaushalt Gesamtkosten von mehr als 2,6 Milliarden Euro zu. Hinzu käme ein schlechteres Preis-Leistungsverhältnis. Weniger Leistungen würden meist höhere Beiträge entgegenstehen.

Auch müsste die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgen. Entscheiden sich Beamte für die GKV, müssen sie sich auch in der Pflegeversicherung der GKV anschließen. Sie kostet für Durchschnittsverdiener (mit Kindern) derzeit rund 99 Euro im Monat. Für Beamte würden also rund 50 Euro für den hälftigen Schutz fällig. Bei Einkünften an der Bemessungsgrenze sind es derzeit 148 Euro, für Beamte also rund 74 Euro im Monat. Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) als Zusatz zur Beihilfe ist für junge Beamte kostet in der Regel um die 15 Euro. Das kann eine Ersparnis von gut 400 bis über 700 Euro pro Jahr ergeben. Überdies sind Kinder in der PPV beitragsfrei mitversichert, argumentiert der PKV-Verband.

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