Vermögen der Versorgungsfonds der Bundesländer im Jahr 2020.Stiftung Marktwirtschaft, Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 167, Januar 2023

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Große Unterschiede bei der Bildung von Rücklagen

Die Gesetzgebungshoheit der Bundesländer hat dazu geführt, dass bei der Ausgestaltung der Fonds und auch bei ihren Anlagestrategien große Unterschiede bestehen. Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die Rücklagen für Beamte, die nach 1997 eingestellt wurden, nach versicherungsmathematischen Grundlagen berechnet, so berichtet der Bochumer Finanzwissenschaftler Stefan Walter in einem Beitrag für familiengerechtigkeit.de. Stark vereinfacht werden die Rücklagen folglich so kalkuliert, wie dies auch ein privater Rentenversicherer tun würde. Andere Länder führen dem Fonds einen pauschalen Zuschuss aus dem Landeshaushalt zu, zum Beispiel in Schleswig Holstein 80 Millionen Euro, und eine Pauschale für jeden neu eingestellten Beamten. Ausgerechnet das Sorgenkind Niedersachsen führe dem Fonds aktuell gar nichts mehr zu, in Thüringen würden bereits wieder Gelder entnommen. Der Wille, Geld anzusparen, unterliege dabei auch politischen Implikationen. So würden in Wahljahren oft niedrigere Rücklagen gebildet als in anderen: Das lässt den Landeshaushalt besser aussehen.

Den Großteil der Gelder stecken die Fonds hierbei in Anleihen, zumal sie vermeintliche Sicherheit versprechen. Bemerkenswert: In Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen erfolgt die Anlage ausschließlich in Schuldscheinen des eigenen Bundeslandes, auch in anderen Bundesländern machen Schuldscheine einen nicht unbedeutenden Anteil aus.

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Aber schon in Zeiten niedriger Zinsen begannen die Fonds, den Anteil ihres Aktien-Investments deutlich auszubauen, wobei diese Anteile überwiegend in nachhaltige ETFs gesteckt werden. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede: Zum Jahresende 2020 hatte der bayrische Vorsorgefonds eine Aktienquote von 40,5 Prozent, der Bund von 21 Prozent, Schleswig-Holstein als Schlusslicht der Bundesländer von 22 Prozent. Unterschiedlich geregelt sei auch die Entnahme aus den Fonds, berichtet Walter: in Sachsen erfolge sie vollständig bei der Pensionierung der Beamten, in Hessen hingegen, wenn die Rücklage zehn Prozent der bilanziellen Pensionsrückstellungen erreicht habe. Berlin plane die komplette Auflösung der Rücklage bis zum Jahr 2037, Bremen sogar bis 2028.

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