Eine Aussage ist immer einfacher zu treffen, wenn man von etwas wenig Ahnung hat. Je mehr Seiten man aber betrachtet, um so schwieriger wird es, eine eindeutige Aussage zu treffen. So ist das auch immer bei der Absicherung von Kindern in der Berufsunfähigkeits- oder seit neuestem auch in der Grundfähigkeitsversicherung.

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Denn jeder Vorteil für den Einzelnen ist immer eine Gefahr für das Kollektiv. Und alles, was für das Kollektiv sinnvoll ist, lässt sich im Vertrieb nicht gut verkaufen. Trotzdem will ich hier erstmal einfach eine Behauptung aufstellen und dann versuchen, diese zu begründen: Ich behaupte, die Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option ist die beste Lösung für Kinder; besser als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es ist sehr, sehr schwierig, berufsunfähig zu werden, aber durchaus möglich, eine Grundfähigkeit zu verlieren

Wenn ich ein Kind bin, bin ich für die BU-Versicherung ein Schüler. Mein Beruf ist dann, am Unterricht teilzunehmen – so, wie zuletzt in gesunden Tagen. Wenn ich Pech habe, dann gibt es eine gut gemeinte Schüler-Klausel. Da bin ich als Schüler dann berufsunfähig, wenn ich nicht mehr am "regulären" Schulunterricht teilnehmen kann. Da es keinen irregulären Unterricht gibt, ist ein regulärer Schulunterricht so ziemlich alles, was per Homeschooling usw. möglich ist. Auch, wenn ich für ein Jahr in die Psychiatrie müsste, könnte ich noch am Lehrplan entlang Aufgaben geschickt bekommen und diese bearbeiten.

Wenn es hingegen keine Klausel oder eine gute Schülerklausel gäbe, dann wäre das aber selbstverständlich eine Berufsunfähigkeit, weil ich den Unterricht nicht mehr so ausübe wie zuletzt in gesunden Tagen.

Es ist also durchaus möglich, als Schüler berufsunfähig zu werden. Aber wie lange kann das dauern? Es gibt grundsätzlich Krankheiten, die wieder ausheilen und welche, die sich verschlimmern oder solche, die gleich bleiben. Wenn die Krankheit ausheilt, stellt der Versicherer die Leistung wieder ein. Wenn sie sich verschlimmert, dann wird das eben auch schnell zum Tod führen. Die Statistiken sind brutal, wenn es um schwere Krankheiten bei Kindern geht. Für den Versicherungsfall sind also die Krankheiten interessant, die bleiben.

Angenommen, ich habe als Schüler eine Krankheit, die dazu führt, dass ich meine Schule nie beenden kann, weil ich dauerhaft berufsunfähig bin. Mir fällt keine ein, aber nehmen wir das mal an. Dann verlasse ich irgendwann die Schule ohne Abschluss. Ich denke, dass ich dann aber dennoch irgendwann anfangen werde zu arbeiten – und sei es in einer Behindertenwerkstatt. Die Frage ist, ob ich da verwiesen werden kann oder nicht.

Es gibt durchaus Krankheiten und Verletzungen, die zu einer dauerhaften Grundfähigkeitsrente führen würden, aber in der BU-Versicherung bei Schülern keine große Rolle spielen würden.

Am wahrscheinlichsten ist aber, dass ich mir als Schüler eine Verletzung oder eine Vorerkrankung zuziehe, die es mir unmöglich machen würde, eine neue BU-Versicherung abzuschließen. Das wäre der Fall bei ADHS oder auch bei Verspannungen während der Vorbereitung aufs Abitur – hier könnte es bei dem einen oder anderen Versicherer zu einer Ausschlussklausel kommen. Hier funktioniert eine BU-Option genauso gut wie eine bestehende BU-Versicherung.

Was ist aber, wenn ich wirklich ein Bein verliere? Dann würde ich Geld aus der Grundfähigkeitsversicherung und aus der BU-Versicherung bekommen – bei der Grundfähigkeitsversicherung solange, bis ich mit Prothese knien kann; bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, bis ich wieder am Unterricht teilnehmen kann. Wenn ich später einen Beruf beginne, dann ist das Bein so oder so nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert. Denn schon am ersten Arbeitstag – also das, was im schlimmsten Fall „zuletzt (in gesunden Tagen)“ sein kann – arbeite ich ohne Bein.

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Sollte ich mir aber z.B. das Schlüsselbein brechen und nie wieder meinen Arm auf Schulterhöhe heben können, beziehe ich bis zum Vertragsende eine Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung, aber vermutlich nie etwas aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich glaube: es ist deutlich besser für das Kollektiv, wenn ich bei Eintritt ins Berufsleben den dann ausgeübten Beruf angeben muss

Trete ich ins Berufsleben ein, findet für die BU-Option der Grundfähigkeitsversicherung keine Risikoprüfung statt (Näheres hierzu auf dem Portal von Worksurance). Aber ich muss den nun ausgeübten Beruf angeben (und kann die Option dann innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nutzen). Für den Einzelnen mag dies ein Nachteil sein. Aber für das Kollektiv ist die Berufsangabe in meinen Augen sehr wichtig.

Denn bei der BU-Versicherung werden alle riskanten Berufe weiter für einstige Schüler versichert bleiben – und wird somit die Risikoprämie für "teure" Berufe nicht ausreichen, während die Akademiker von der Besserstellungsoption Gebrauch machen und sich die günstigere Prämie abholen. Die Angabe des Berufs gleicht diesen Nachteil für das Kollektiv zumindest tendenziell wieder aus.

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Sichere ich den Gesundheitszustand der Kinder, ist die Produktwahl Geschmacksache

Die Beispiele meiner Überlegungen sind schon extrem. Aus diesem Grund kann ich mich am Ende selbst nicht zu 100 Prozent überzeugen, dass die Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option die bessere Wahl für Schüler ist. Und der größte Vorteil für eine frühe Absicherung hat so oder so nix mit dem Produkt zu tun. Der größte Vorteil ist nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfall nach Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Kindern viel höher ist. Und wenn der Versicherer dann keine Möglichkeit mehr hat, eine unabsichtliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu sanktionieren, verliert der Leistungsfall schon einen großen Teil seines Schreckens.

Unterm Strich sollten Eltern für ihre Kinder folglich ein Produkt abschließen, das diesen ermöglicht, jetzt schon den Gesundheitszustand zu sichern und damit das Risiko einer unabsichtlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu minimieren – ob das eine BU-Versicherung ist oder erst einmal eine Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option, ist vermutlich Geschmackssache. Obwohl ich ja schon einen kleinen Vorteil bei der Grundfähigkeitsversicherung sehe. Aber ich will meine schwache Argumentation an dieser Stelle nicht überstrapazieren und überlasse die Entscheidung jedem selbst.

Hinweis in eigener Sache: In Kooperation mit dem Leipziger Software-Hersteller Inveda.net GmbH bietet Versicherungsbote einen Vergleich von Grundfähigkeitsversicherungen an. Er dient der schnellen Orientierung und soll Beratungsanlässe stiften.

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