Hintergrund: Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler – das klingt wie ein Widerspruch. Leistet doch die Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß Paragraph 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sobald der „zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer“ nicht mehr ausgeübt werden kann. Schüler aber haben in der Regel noch keinen Beruf.

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So ist auch die „bisherige Lebensstellung“, die eine BU-Versicherung laut Versicherungsvertragsgesetz sichern soll, noch keine eigene Leistung des Schülers, sondern hängt in der Regel von dessen Eltern ab. Und dennoch sind mehrere Versicherer dazu übergegangen, auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler anzubieten – und behandeln die Tätigkeit des Schülers folglich wie einen Beruf. Ein Abschluss ab dem Alter von zehn Jahren ist hier mittlerweile häufig die Regel.

Auch Verbraucherschützer empfehlen die Schüler-BU

Auch Verbraucherschützer empfehlen die Produkte. So schreibt die Stiftung Warentest: „Ob Schülerin oder Schüler, Studierende oder Auszubildende: Es ist sinn­voll, sich so früh wie möglich um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kümmern.“ Und auch die Verbraucherzentrale rät, „bereits als Schüler oder Student eine erste Arbeitskraftabsicherung“ abzuschließen. Worauf aber sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler geachtet werden? Wichtig ist, die günstigen Bedingungen der Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung auch ins Berufsleben des versicherten Schülers zu retten – eine Funktion, die keineswegs alle Produkte erfüllen. Versicherungsbote stellt einige wichtige Punkte für den Abschluss einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung in seiner neuen Bildstrecke vor.