Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist „ein absolutes Muss für jeden“, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbreitung solcher Policen ist deshalb in Deutschland besonders hoch: Im Jahr 2023 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 47,64 Millionen Personen, die selber eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Versicherung besaß, ermittelte die Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse.

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Ein Markt also, der auch für viele Versicherer wichtig ist. Im Mai 2022 stieg deshalb der Berliner Versicherer FRIDAY in dieses Geschäftsfeld ein. „Mit der Privathaftpflichtversicherung bieten wir unseren Kunden nun einen Versicherungsschutz, der für jeden essentiell ist“, sagte Robin Latz, Deutschland-Chef von FRIDAY, Europas am schnellsten wachsenden InsurTech-Unternehmen.

Natürlich lässt sich eine Privathaftpflichtversicherung bequem online abschließen. Doch das InsurTech-Unternehmen setzt auch auf Versicherungsmakler: „FRIDAY denkt das Versicherungsgeschäft voll digital und kundenzentriert. Neben dem Endkunden werden nun auch die Bedürfnisse der Makler berücksichtigt. Wir können schnell auf die Wünsche der Makler reagieren und optimieren kontinuierlich die Leistungen in den jeweiligen Produktlinien, sodass Makler bestmöglich mit uns arbeiten können”, sagte Norbert Reimann, verantwortlich für den Maklervertrieb bei den Berlinern.

Ein Aspekt, der für einen Abschluss beim Makler sprechen kann: Im Schadensfall unterstützt er und hilft, die richtige Schadensmeldung vorzunehmen. Ein erfahrener Versicherungsvermittler kann auch im Vorfeld des Vertragsabschlusses wichtige Fragen klären. Zum Beispiel, warum eine Forderungsausfalldeckung in jeden modernen PHV-Vertrag hineingehört oder welche Vor- und Nachteile mit sogenannten ‚Best-Leistungs-Garantien‘ verbunden sind.

Die grundsätzliche Bedeutung der Privathaftpflichtversicherung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten:

  • Laut Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder zu Schadenersatz verpflichtet, der anderen einen Schaden zufügt. Die genaue Formulierung der Schadenersatzpflicht (§ 823, BGB) lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
    In besonders schlimmen Fällen können lebenslange Zahlungen Folge dieser Schadenersatzpflicht sein. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Versicherte Dritten versehentlich oder fahrlässig zugefügt hat. Vorsätzliche Schädigungen Dritter sind nicht mit abgedeckt.
  • Eine wichtige Besonderheit der PHV: Ihre Funktion als 'passiver Rechtsschutz'. Denn eine Privathaftpflichtversicherung befriedigt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt unberechtigte Ansprüche auch ab.

Welche Arten von Sachschäden können durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden?

Zu den versicherten Schäden gehören eine Vielzahl von Sachschäden, darunter Schäden an fremdem Eigentum, sei es ein zerbrochenes Fenster, eine beschädigte Einrichtung oder ein versehentlich umgestoßener teurer Gegenstand. Ebenso sind Personen- und Vermögensschäden abgedeckt, wenn diese in Verbindung mit Sachschäden entstehen. Zum Beispiel, wenn jemand aufgrund eines Sturzes durch einen heruntergefallenen Gegenstand verletzt wird. Die Privathaftpflichtversicherung kann somit erhebliche finanzielle Belastungen abmildern.

Gibt es bestimmte Grenzen für die Schadensdeckung von Sachschäden durch eine Privathaftpflichtversicherung?

Im Schadensfall kann die Höhe der gewählten Deckungssumme entscheidend sein. Diese Summe bestimmt das maximale finanzielle Engagement der Versicherung im Falle von Schadensereignissen. Diese Versicherungssumme bewegt sich üblicherweise im Millionenbereich, um ausreichende Deckung zu gewährleisten. Dennoch ist es ratsam, die Deckungssumme auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken anzupassen. Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass es je nach Versicherer auch Begrenzungen für bestimmte Schadensarten geben kann, beispielsweise für grob fahrlässig verursachte Schäden.

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Kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gedeckte Sachschäden abdecken, die im Ausland verursacht wurden?

Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten auch Schutz für Schäden, die im Ausland verursacht werden. Ein solcher Schutz ist insbesondere für Reisende von Bedeutung, da Unfälle oder Missgeschicke überall passieren können. Es ist jedoch essentiell, die Versicherungsbedingungen genauestens zu überprüfen. Nicht alle Policen gewähren automatisch weltweite Abdeckung. Es kann Länderbeschränkungen oder maximale Aufenthaltsdauern im Ausland geben, die zu beachten sind. Die Privathaftpflichtversicherung bleibt somit eine grundlegende Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Sachschäden. Um jedoch den optimalen Schutz zu gewährleisten, ist eine individuelle Anpassung der Versicherungssumme und eine genaue Prüfung der Auslandsabdeckung empfehlenswert.