Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, benötigen Versicherungsmakler sowie Finanzanlagenvermittler neben der entsprechenden gewerblichen Zulassung auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Anzeige

Damit Vermittler hier kein Risiko eingehen, sollte der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft werden. Allerdings können im Laufe der Zeit immer wieder Lücken entstehen, die geschlossen werden sollten. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der Vermittlerverband AfW hatte deshalb vor zwei Jahren gemeinsam mit dem Hamburger VSH-Spezialisten Hans John Versicherungsmakler eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet. Den Anstoß für diese Idee hatte der Potsdamer Makler Thomas Schmidt gegeben. Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufbar.

Nach gut zwei Jahren haben AfW und Hans John Versicherungsmakler gemeinsam an der Liste geschraubt und auf den aktuellen Stand gebracht. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Unter anderem gibt es Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“, so Wirth.

Anzeige