VorlesenPausieren 7/9Die Tücke des außerordentlichen KündigungsrechtsDem Versicherer ist es auch möglich, nach einem Leistungsfall zu kündigen – dies geschieht zumeist nach einer teuren Behandlung. Zwar zahlt dann der Versicherer noch die Behandlungskosten der aktuellen Behandlung, entzieht sich aber weiteren Kosten durch die Kündigung. Auch hier gibt es mittlerweile Tarife, die per Vertrag auf ihr Kündigungsrecht im Schadenfall verzichten.mirkosajkov@pixabayVorheriger ArtikelVorheriger Artikel9,3 Millionen Vollzeitbeschäftigte werden weniger als 1.500 Euro Rente erhaltenNächster ArtikelNächster ArtikelAssistance-Leistungen: Abschluss-Treiber und 'Kunden-Binder'