Haustierbestattung: Viele Möglichkeiten, aber eine Frage des Geldes
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, ein geliebtes Tier zu bestatten. Jedoch: Dies ist auch eine Frage des Geldes. Manche Tierkrankenversicherer bieten deshalb für Hunde und Katzen Zusatzbausteine zur anteiligen Kostenübernahme an. Versicherungsbote über ein für Tierbesitzer oft schweres Thema.
- Haustierbestattung: Viele Möglichkeiten, aber eine Frage des Geldes
- Urnen für daheim und Friedhof für Mensch und Tier
Haustiere spenden Trost und Freude, geben ein Gefühl des Geliebt-Seins und begleiten Menschen oft für Jahre. Für Kinder sind sie Freund und Begleiter, für ältere und allein lebende Menschen oft der einzige Sozialkontakt. So verwundert es kaum, dass der Tod eines geliebten Haustiers Trauer und großen Schmerz auslösen kann. So individuell aber Trauerprozesse sind, so individuell sind auch Bestattungswünsche für das Tier – diese reichen von einer anonymen Einäscherung in sogenannten "Tierkörperbeseitigungsanstalten" über Urnen für zuhause bis hin zu dem Wunsch, gemeinsam mit dem Tier bestattet zu werden. Möglichkeiten gibt es mittlerweile viele. Diese sind aber auch vom eigenen Geldbeutel abhängig.
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Was verboten ist
Für viele Heimtierbesitzer kommt die Entsorgung eines geliebten Haustiers im Müll sowieso nicht in Frage, da dies als respektlos und herzlos empfunden wird – eine solche ist aber auch verboten, sobald es sich um größere Haustiere wie Hunde oder Katzen handelt. Bedingungen regelt das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebV) in Verbindung mit der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) und regionalen Vorgaben der Behörden.
Verboten ist es zudem, Tiere im Wald oder im Park zu vergraben – öffentliche Flächen sind für die Tierbestattung grundsätzlich tabu. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten gemäß Paragraf 28 TierNebV und können mit mehreren tausend Euro Bußgeldern geahndet werden. Die Ausnahme sind nur Flächen, die explizit durch das Veterinäramt als Tierfriedhöfe genehmigt sind.
Beerdigung auf dem eigenen Grundstück zumeist erlaubt
Erlaubt hingegen sind – auch ohne Einäscherung des Tierkörpers – Beerdigungen auf dem eigenen Grundstück. Jedoch definiert Paragraf 27 TierNebV hierzu: das Grundstück darf nicht in Wasserschutzgebieten liegen. Zudem darf der Tierkörper nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze begraben werden. Unter diesen Bedingungen ist das Grab auf dem eigenen Grund und Boden legal.
Einzige Ausnahme: Bremen. Denn in Bremen ist es wegen des hohen Grundwasserstandes generell verboten, seine Tiere im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück zu vergraben.
Tierkörperbeseitigung über den Tierarzt: der anonyme Weg
Ein recht häufiger Weg der Beseitigung verstorbener Tiere ist eine Einäscherung über den Tierarzt. Der Tierarzt gibt das tote Tier zusammen mit weiteren toten Heim- und Nutztieren zu einem Tierkrematorium, die Asche der Tiere wird anonym entsorgt. In der Regel kostet dies eine Gebühr, die vom Gewicht des Tieres abhängt. Tatsächlich kann ein solcher Weg hilfreich sein, wenn man zuvor (zum Beispiel vor dem Einschläfern des Tieres) Abschied nahm und auf einen individuellen Trauerritus nach dem Einäschern verzichten will.
Tierbestatter: die Vielfalt der Möglichkeiten
Wer aber einen Ort des Trauerns und ein symbolisches "Weiterleben" des Tieres auch über die Grabstätte haben möchte, dem bieten Tierbestatter heutzutage ein umfangreiches Angebot – je nach Geldbeutel. Die günstigste Form der Bestattung ist auch hier eine Gemeinschaftskremierung wie beim Tierarzt – das Tier wird eingeäschert und die Asche mit der Asche anderer Tiere verstreut. Der Unterschied jedoch: Ort der Bestattung ist meist eine pietätvolle Stelle, die auch ein symbolisches "Weiterleben" ermöglicht, wie zum Beispiel eine gepflegte Wiese oder ein Ort mit gepflegten Bäumen. Somit kennt der Tierbesitzer den Begräbnisort seines verstorbenen Tieres. Zudem bieten Tierbestatter auch die Möglichkeit, das Tier zuvor – zum Beispiel für Erinnerungsfotos – aufzubahren. Auch werben viele Tierbestatter mit einer Trauerbegleitung.
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Neben einer Gemeinschaftskremierung gibt es aber bei Tierbestattern auch die Möglichkeit der Einzelkremierung – mit vielen Möglichkeiten. So ist eine Baumbestattung möglich: ein konkreter Baum wird zum Ort des Erinnerns oder der Trauer. Oder man kann die Asche des Tieres am Lieblingsplatz des Tieres verstreuen. Möglich ist es auch, in für die Tierbestattung ausgewiesenen Plätzen ein kleines Grab zu kaufen. Aber Tierbestatter bieten mittlerweile auch vielfache Möglichkeiten, sich ein eigenes Erinnerungsstück mit nach Hause zu nehmen.
Urnen für daheim und Friedhof für Mensch und Tier
Tierbestattungsunternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Urnen für den Innenbereich im Angebot, so dass man nach der Einäscherung die Asche des Tieres tatsächlich auch mit nach Hause nehmen kann. Teils sind die Urnen in Hunde- oder Katzenform oder Herzform erhältlich, teils können Fotos oder andere Erinnerungsstücke integriert werden. Zudem gibt es – neben schwarzen und weißen Urnen – auch bunte Varianten, die zum Teil fast schon fröhlich aussehen. Wer also das tote Tier eingeäschert wieder "mit nach Hause" nehmen will, kann dies tun.
Wer über den entsprechenden Geldbeutel verfügt, kann aber auch die Asche des geliebten Tiers zu Schmuck verarbeiten lassen. Eine günstigere Möglichkeit hierfür sind Schmuckstücke aus Edelstahl, in denen ein kleiner Teil der Asche des verstorbenen Tiers verschlossen ist. Nach oben sind der Schmuckherstellung jedoch keine Grenzen gesetzt – so werben Anbieter auch mit Edelsteinen im vierstelligen Euro-Bereich, in denen Fell des verstorbenen Tieres eingearbeitet ist. Somit ist auch die Schmuckherstellung mit Überresten eines geliebten Tiers ein lukratives Geschäft geworden.
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Beerdigung von Mensch und Tier – geht dies?
Die Möglichkeit des Trauerns, die am weitesten geht, ist sicher die gemeinsame Beerdigung von Mensch und Tier. Gesetzlich steht dem nichts im Wege, solange die Trauerfeier und die Beisetzung getrennt stattfinden. Pionierarbeit hierfür hat das Unternehmen „Unser Hafen“ geleistet – für eine Erstinformation zu dem ernsten Thema sei diese Seite ausdrücklich empfohlen. Jedoch sind Mensch und Tier für diesen Wunsch der Tierfreunde räumlich auch an Friedhöfe gebunden, die eine gemeinsame Bestattung tatsächlich ermöglichen. Ob weitere Friedhöfe derartige Möglichkeiten anbieten, kann nur bei örtlichen Stellen erfragt werden.
Tierbestattung: auch eine Kostenfrage
Eine würdevolle Bestattung des Tieres ist nicht nur eine Frage des individuellen Trauerns, sondern auch eine Kostenfrage. Schon das Einschläfern eines todkranken Tieres kostet. Die kostengünstigste Variante – die anonyme Einäscherung – bemisst sich meist über das Gewicht des Tieres. Je individueller aber die Bestattung des Tieres sein soll, desto mehr steigen die Kosten – sowohl für die Serviceleistungen als auch für Urnen oder Grabplätze oder Erinnerungsstücke. Aus diesem Grund stellt sich auch die Frage: Wie leistet man sich dies?
Zumindest einige Anbieter von Tierkrankenversicherungen haben den Trend erkannt und bezahlen bei Tod des Tieres eine Pauschale – üblich sind etwa 100 bis 300 Euro. Zum Teil ist eine solche Todesfall-Leistung Bestandteil eines teureren Premium-Tarifs. Sieht man aber von Versicherungen für teure Tiere – als Beispiel genannt werden könnte die Jagdhundeversicherung oder die Versicherung für Pferde – ab, ist eine Todesfall-Leistung bei Tierversicherungen momentan noch keine Standardleistung.
Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge ist das Ansparen der Kosten beim Tierbestatter – rechtlich hat dies den Status von Ratenzahlungen für eine spätere Bestattung. Allerdings muss man sich auch über die Risiken solcher Angebote bewusst sein. Denn es handelt sich eben nicht um Versicherungsleistungen, sondern um Vorauszahlungen für Bestattungsleistungen bei einem spezifischen Unternehmen. Geht zum Beispiel ein Tierbestatter pleite, hat man die Raten umsonst bezahlt. Auch sind Tierbestatter häufig nur in bestimmten Regionen tätig, wodurch ein Umzug zum Problem werden kann.
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Somit bleibt als letzte Möglichkeit: Geld von vorn herein anzusparen für die Tierbestattung, und zwar mit einem zeitigen Beginn schon zu Lebzeiten des Tieres. Verbraucherschützer empfehlen hierzu gern Tagesgeldkonten, die man nur für bestimmte Bedarfe anrührt. Der Vorteil: Wer schon zu Lebzeiten für eine würdevolle Bestattung der vierbeinigen Freunde vorsorgt, der hat auch Geld beiseite gelegt für den Fall, dass hohe Tierarztkosten drohen (Versicherungsbote berichtete). Freilich erfordert solch ein Vorsorgesparen fürs Heimtier aber auch viel Disziplin.
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