Das Einrechnen von DLT-Swap-Daten trägt unter anderem dem Umstand Rechnung, dass Versicherer zunehmend über neue Technologien wie Blockchain investieren - und dass in der Geldanlage auch riskantere Investments erlaubt sein sollen, damit Versicherer den „Green New Deal“ und die ökologische Wende unterstützen können. Die EU erhofft sich von den Versicherern auch Investitionen, um die Nachwirkungen der Corona-Krise abzumildern, also der EU beim Schuldenabbau zu helfen. Ein neu zu bestimmender Konvergenzparameter soll dabei helfen, die neuen Ausgangswerte an die UFR anzunähern: folglich an den Zielwert nach 40 Jahren.

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Für Versicherer hat die neue Rechenmethode nach Ansicht der DAV mehrere negative Auswirkungen. Sie müssen eine höhere Volatilität einrechnen: Was auch konkret bedeuten würde, dass sie mehr Risikokapital zurückhalten müssen. Die daraus resultierenden Reportpflichten sorgen zudem dafür, dass neue Reportpflichten drohen. Bis zum Jahr 2032 sollen Übergangsmaßnahmen gestattet sein, damit sich die Unternehmen auf das neue Rechenprinzip einstellen und ihre Kapitalanlagen entsprechend anpassen können.

"Die vorgeschlagene sachgerechtere Berechnung des Zinsrisikos wird zu einer deutlichen Erhöhung des Bedarfs an Solvenzkapital führen. Daher wird auch dafür eine graduelle Einführung über fünf Jahre vorgeschlagen. Damit stehen die Lebensversicherer vor einer Mammutaufgabe: Sie sollen tiefgreifende Veränderungen verkraften und die Umsetzung durch umfangreiche zusätzliche Berechnungen dokumentieren. Das führt zu einer kaum zu bewältigenden Anforderung an die Unternehmenssteuerung", schreibt die DAV in einem Fachaufsatz. Zwar gab dies den Stand zu Niedrigzinszeiten wieder, da die Einrechnung negativer Zinsen den Bedarf der Versicherer an zusätzlichem Kapital erhöht hätte. Trotzdem müssten sich die Versicherer auf einen deutlichen Mehraufwand einstellen: und auch darauf, dass einige ihrer gehaltenen Geldanlagen als deutlich weniger sicher eingestuft würden. Sie müssten folglich mehr Eigenkapital zurückhalten - und noch konservativer investieren.

Die Pläne der EU-Kommission sehen weitere Korrekturen vor. Die Versicherer sollen künftig Klimarisiken mittels Szenariorechnungen untersuchen und dies in ihr internes Risikomanagement einbeziehen. Zudem will die EIOPA Nachhaltigkeitsrisiken definieren, die dann auch strengere Kapitalanforderungen der Versicherer bereithalten. Eine mögliche Bevorteilung grüner Investments hatte der GDV bereits bei Bekanntwerden der ersten Entwürfe 2021 kritisiert. Grüne Investments seien nicht automatisch risikoärmer als andere - bei der Bewertung der Solvenz müsse die finanzielle Stabilität Hauptkriterium bleiben.

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Ein weiterer Punkt: Kleine Versicherer sollen entlastet werden. Das begrüßt der GDV explizit, zeigt sich dennoch enttäuscht. Der neue Rahmen sei vor allem für den deutschen Markt wenig praxistauglich. „Der Vorschlag der Kommission, Versicherern mit geringem Risikoprofil Erleichterungen zuzugestehen, ist ein richtiger Impuls”, sagt Asmussen. Allerdings seien die Kriterien, mit denen diese Versicherer bestimmt werden sollen, für größere Märkte viel zu restriktiv. „Wir erwarten, dass nur eine sehr kleine Zahl von deutschen Versicherern von diesen Erleichterungen profitieren wird“, so Asmussen. Leider habe kein Trilog-Partner diesen Punkt aufgegriffen. Der Verband setze sich deshalb dafür ein, dass alle fünf Jahre eine Überprüfung der Richtlinie in Bezug auf die Proportionalität durchgeführt wird.

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