GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt
Aus diesen Schätzergebnissen für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, so der Schätzerkreis. Am 1. November folgte das BMG dieser Empfehlung, legte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 fest und gab ihn im Bundesanzeiger bekannt.
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„Steigende Zusatzbeiträge dürfen keine Selbstverständlichkeit werden!“
Für die Krankenkassen ergibt sich aus diesem rechnerischen Zusatzbeitrag ein „relevanter Erhöhungsdruck“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu. Denn der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz beträgt derzeit bereits 1,51 Prozent.
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„Steigende Zusatzbeiträge dürfen keine Selbstverständlichkeit werden“, so Pfeiffer weiter. Der Gesetzgeber müsse dringend die Weichen für eine nachhaltige Finanzierung stellen, forderte die Funktionärin. „Es muss jetzt darum gehen, dass einerseits der Bund endlich seiner Verantwortung für bislang von den Krankenkassen getragene gesamtgesellschaftliche Aufgaben gerecht wird, Stichwort kostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Beziehende, Dynamisierung der Bundesbeteiligung für familienpolitische Leistungen. Andererseits bedarf es dringend effizienzverbessernder Maßnahmen auf der Ausgabenseite – insbesondere bei unwirtschaftlichen Strukturen besteht dringender Handlungsbedarf. Der anhaltend hohe Ausgabenanstieg für Krankenhäuser, Arzthonorare und Arzneimittel, um nur die größten Bereiche zu nennen, muss für alle ein Warnsignal sein.“
Krankenhausreform nicht eingepreist
Ganz ähnlich äußerte sich auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Sie bemängelt, dass die Schätzung allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabeposten beruhe: „Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, wurden dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform macht deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukommen. Entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 liegt nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Stärkung der GKV vor. Staatlich zu verantwortende Ausgabenrisiken Jahr für Jahr auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzuwälzen, widerspricht den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen. Die Koalition ist weiterhin gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen – die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln – rasch umzusetzen.“
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