Hauseigentümer müssen sich zum Jahreswechsel auf steigende Beiträge in der Wohngebäudeversicherung einstellen. Die Jahresbeiträge werden allein durch einen neuen Anpassungsfaktor 2024 um 7,5 Prozent teurer als 2023, so berichtet die Check24 GmbH in einem Pressetext. Grund dafür sind die steigenden Kosten der Versicherer. Allein im vergangenen Jahr mussten die deutschen Assekuranzen rund drei Milliarden Euro an Schäden auf Wohngebäude- oder Hausratversicherungen zahlen, wie aus Zahlen des Branchenverbandes GDV hervorgehe.

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„Neben hohen Schäden durch Unwetter sind Kosten für Baumaterialien wie Stahl, Stahlerzeugnisse, Holz oder Glas 2022 durch Lieferengpässe, Materialknappheit und hoher Energiepreise weiter gestiegen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei Check24. „Die gestiegenen Kosten, wirken sich auf die Versicherungsbeiträge aus, damit das Eigenheim von Verbraucher*innen auch künftig ausreichend versichert ist.“

Anpassungsfaktor sorgt für höhere Beiträge

Boudon verweist auf das Prinzip des gleitenden Neuwertes: Dieser gibt stark vereinfacht an, wie viel ein Neubau des versicherten Gebäudes in einem bestimmten Jahr kosten würde. Beim gleitenden Neuwert sind Preisschwankungen für Baumaterialien, Löhne für Handwerkerleistungen etc. bereits berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Versicherten nach einem Schaden den Zustand wiederherstellen können, wie er vor Eintritt des Schadensfalls gewesen ist - ohne auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Hierfür ist der so genannte Anpassungsfaktor eine wichtige Rechengröße. Dieser wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Der Anpassungsfaktor basiert auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zur Entwicklung der Bau- und Lohnkosten und wirkt sich auf die Höhe der Prämien in der Wohngebäudeversicherung direkt aus. Diese werden jährlich an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung angepasst, um die tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau eines Gebäudes widerzuspiegeln. In Deutschland sind die meisten Gebäude nach dem gleitenden Neuwert versichert - und dieser Anpassungsfaktor verteuert nun die Verträge automatisch.

Versicherte haben durch eine solche Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht, wie der GDV informiert. Denn mit der Anpassung des Beitrages sind auch höhere Leistungen im Schadensfall verbunden. Allerdings können Kunden der Beitragsanpassung widersprechen. Das Gebäude wäre dann jedoch nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und somit möglicherweise schnell unterversichert.

“Wohngebäudeversicherer sind jedoch nicht dazu verpflichtet ihre Beiträge an diese Indexerhöhung anzugleichen. Einige Versicherer haben über sogenannte Wohnflächentarife keine Koppelung an den Index“, schreibt Check24. Sehen die Verträge keine automatische Anpassung der Kosten und Versicherungssummen vor, sollte jedoch geprüft werden, ob die Summen angepasst werden müssen, damit keine Unterdeckung droht.

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Im Vorjahr mussten Hauseigentümer, die nach dem gleitenden Neuwert versichert sind, sogar noch höhere Anpassungen akzeptieren: 2023 betrug der Anpassungsfaktor 14,7 Prozent. Ein Grund waren auch die hohen Kosten durch Naturkatastrophen, etwa infolge der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. Hinzu kamen die Auswirkungen der Rekordinflation sowie von sich verteuernden Handwerkerleistungen. „Auch wenn sich der Anstieg des Anpassungsfaktors spürbar abgeschwächt hat, liegt er dennoch für 2024 weiter über dem langfristigen Mittel von rund 4,3 Prozent pro Jahr“, berichtet der GDV.

Die Sache mit der Kündigung

Check24 rechnet anhand eines Beispiels vor, wie sich die Preiserhöhung auswirkt. Eine Wohngebäude-Police mit Elementarschutz koste für ein Mehrfamilienhaus mit 230 m² aktuell rund 2.178 Euro pro Jahr, wenn ein Selbstbehalt von 300 Euro vereinbart ist. Durch die Indexanpassung erhöhe sich der Beitrag zum 1.1.2024 um rund 163 Euro. Hinzu komme in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr, der etwa 2,35 Prozent oder rund 51 Euro ausmache.

Beispiel 2: Für ein Einfamilienhaus in Dresden mit 120 m2 erhöhe sich der Jahresbeitrag von 238 Euro auf 256 Euro. Hinzu kommt auch hier ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr. Dieser Zuschlag entspreche 2,58 Prozent bzw. rund sechs Euro.

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Auch Deutschland größtes Vergleichsportal verweist darauf, dass ein Sonderkündigungsrecht nur bei tariflichen Erhöhungen gilt: nicht jedoch, wenn Anpassungen auf Grundlage des vereinbarten Vertrags erfolgen, zum Beispiel einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters. „Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln“, erklärt André Boudon. Er rät, die Beitragsanpassung genau zu prüfen.

Steigen die Schadenskosten im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent, könne der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen, so Boudon weiter. Die Versicherten hätten dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen - spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.

Keine voreilige Kündigung wegen steigender Beiträge!

Vor einer übereilten Kündigung ist jedoch zu warnen. Gerade beim Elementarschutz bieten Altverträge oft Preisvorteile: Zum Beispiel, wenn ein Vertrag aus der ehemaligen DDR weitergeführt wurde und die damaligen Vertragsbedingungen beibehalten wurden. Aufgrund hoher Schadenkosten sanieren zahlreiche Versicherer gerade ihre Bestände, sodass sie auch strengere Kriterien für die Aufnahme neuer Kundinnen und Kunden formulieren und höhere Preise auch im Neugeschäft verlangen.

Wenn es in der Region in den letzten Jahren zu Elementarschäden gekommen ist, kann es zum Beispiel sein, dass das Haus in eine höhere Gefährdungszone eingestuft wurde und damit der Versicherungsschutz schwieriger oder gar nicht mehr zu bekommen ist. Es empfiehlt sich daher, den alten Vertrag erst dann zu kündigen, wenn man bereits eine Zusage des gewünschten Versicherers hat: auch, um keine Zeit ohne Versicherungsschutz überbrücken zu müssen.

Versicherer erkundigen sich zudem nach den Vorschäden des potentiellen Neukunden, üblicherweise aus den letzten fünf Jahren. Sind hier Schäden aufgetreten, kann es dies deutlich erschweren, einen neuen Vertrag zu den gewünschten Konditionen zu erhalten. Hier lohnt es sich mitunter, mit der bisherigen Versicherung nachzuverhandeln: zum Beispiel, ob über einen höheren Selbstbehalt der Beitrag gesenkt werden kann.

Bei einer laufenden Baufinanzierung kann die Wohngebäudeversicherung zudem in der Regel erst dann gekündigt werden, wenn das Kreditinstitut zugestimmt hat. Die Bank wird dann den Nachweis eines neuen Schutzes verlangen.

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Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der neue Versicherer einen vergleichbaren Leistungsumfang bietet und der Neuabschluss nicht mit schlechteren Leistungen verbunden ist. Der Versicherungsschutz sollte auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten sein. Auch die bisherige Regulierungspraxis kann ein Argument sein, dem bisherigen Versicherer treu zu bleiben: Wer gute Erfahrungen gemacht hat, zum Beispiel Schäden schnell und unproblematisch reguliert bekam, sollte dies vor einem Wechsel berücksichtigen. Es ist keineswegs garantiert, dass man bei dem neuen Anbieter die gleiche Servicequalität vorfindet.

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