Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters empfohlen
Eine oft diskutierte und wenig populäre Maßnahme wird von den Wirtschaftsweisen ausdrücklich gefordert: Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung. Durch eine steigende Lebenserwartung verlängere sich die Rentenbezugszeit relativ zur Dauer der Erwerbsphase. Dies trage zur wachsenden finanziellen Anspannung der GRV bei. Die noch zu erwartenden Lebensjahre von 65jährigen seien allein zwischen 1980 und 2012 bei Männern um 4,5 Jahre und bei Frauen um 4,0 Jahre angestiegen. Zwar werde das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die fernere Lebenserwartung zukünftig weiter steigen wird“, heißt es im Bericht.
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Diese Anhebung müsse zeitig kommuniziert werden, um den Menschen einerseits Planungssicherheit zu geben - und andererseits psychologische Referenzpunkte für den Zeitpunkt des Renteneintritts zu verankern. Denn viele Menschen würden sich deutlich zeitiger in den Ruhestand verabschieden und Möglichkeiten zum vorzeitigen Renteneintritt nutzen. Die Wirtschaftsweisen verweisen auf internationale Vorbilder, in denen die Lebenserwartung regelmäßig geprüft und die Altersgrenze entsprechend angepasst wird: etwa Dänemark, Italien oder die Niederlande. Hier sorgen automatische Mechanismen dafür, dass die Renten nach einer bestimmten Formel angepasst werden, wobei die maximale Anhebung oft begrenzt ist: zum Beispiel auf zwei bis drei Monate je Revision.
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„Durch die Aufteilung eines weiteren Jahres an Lebenserwartung im Alter zu zwei Dritteln auf eine längere Erwerbsphase und zu einem Drittel auf eine längere Rentenphase (2:1-Regel […]) könnte das heutige Verhältnis von durchschnittlicher Rentenbezugsphase (20 Jahre) zu den durchschnittlichen Versicherungsjahren in der Erwerbsphase (40 Jahre) in etwa konstant gehalten werden“, empfehlen die Experten.
„Durch die Aufteilung eines weiteren Jahres an Lebenserwartung im Alter zu zwei Dritteln auf eine längere Erwerbsphase und zu einem Drittel auf eine längere Rentenphase (2:1-Regel […]) könnte das heutige Verhältnis von durchschnittlicher Rentenbezugsphase (20 Jahre) zu den durchschnittlichen Versicherungsjahren in der Erwerbsphase (40 Jahre) in etwa konstant gehalten werden“, empfehlen die Experten. Entsprechend Bevölkerungsvorausberechnungen würde dann das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2031 alle zehn Jahre um knapp sechs Monate steigen.
Zusätzlich sollen Härtefallregelungen und zielgenaue Regeln zur Frühverrentung in solchen Berufen gelten, bei denen es aufgrund einer hohen psychischen und physischen Belastung kaum möglich ist, auch im hohen Alter weiterzuarbeiten: ergänzt um Möglichkeiten zur Umschulung bzw. in einen anderen Beruf zu wechseln.
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