PKV-Beiträge steigen langsamer als Krankenkassen-Beiträge
Die Beiträge für Privat Krankenversicherte steigen 2024 durchschnittlich um etwa 7,5 Prozent und damit deutlich mehr als im Vorjahr (2,3 Prozent). Dennoch sind die Beiträge in der PKV in den letzten zehn beziehungsweise 20 Jahren langsamer gestiegen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherungen (WIP) hochgerechnet.
- PKV-Beiträge steigen langsamer als Krankenkassen-Beiträge
- PKV-Verband: Langfristig geringere Steigerung als in der GKV
Beitragsanpassungen (BAP) in der Privaten Krankenversicherung sind in der Regel nicht vergnügungssteuerpflichtig. Für Versicherte und Versicherer sind mindestens die Kommunikation der erhöhten Beiträge eher unangenehm. Während die Kunden höhere Prämien entrichten müssen, fürchten die Unternehmen um Ruf, Neugeschäft und den Kundenbestand. Im vergangenen Jahr waren die Beiträge im Schnitt um 2,3 Prozent angehoben worden. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren es sogar 8,1 Prozent.
Anzeige
Für 2024 stehen - wie jedes Jahr - Beitragsanpassungen ins Haus. Im Durchschnitt sollen die Beiträge um 7,5 Prozent angehoben werden. Das geht aus Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) hervor. Die Studie der Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer in Auftrag gegeben. Denn alljährlich lässt der PKV-Verband die Beitragsanpassungen der PKV mit der Beitragsbelastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüberstellen. Damit soll Eindruck entkräftet werden, dasss die PKV-Prämien steiler ansteigen würden als die Beiträge zur GKV.
Bei den aktuellen Berechnungen des WIP seien die Beiträge der Zeiträume 2004 bis 2024 sowie von 2014 bis 2024 unter die Lupe genommen worden. Laut Institut seien die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Zeitraum 2004 bis 2024 um 86,6 Prozent gestiegen. Durchschnittlich habe sich der Beitrag also um 3,2 Prozent pro Jahr erhöht.
In der Privaten Krankenversicherung seien es nur 2,8 Prozent pro Jahr gewesen. Über den 20-Jahres-Blick habe der Anstieg der Beitragseinnahmen in PKV je Versicherten nur bei 74,2 Prozent gelegen. Grundlage der Berechnungen bildeten Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Zahlen für 2023 und 2024 hat das Institut nach eigenen Angaben auf Basis von Annahmen für das kommende Jahr vorausberechnet.
Anzeige
Auch über den kürzeren Zeitraum der Beitragsbetrachtung zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier seien die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung. Laut WIP seien die GKV-Beiträge im Zeitraum 2014 bis 2024 um 38,0 Prozent gestiegen. Durchschnittlich habe sich der Beitrag also um 3,3 Prozent pro Jahr erhöht. In der Privaten Krankenversicherung seien es für den gleichen Zeitraum nur 3,2 Prozent pro Jahr gewesen. Von 2014 bis 2024 habe der Anstieg der Beitragseinnahmen in PKV je Versicherten nur bei 37,5 Prozent gelegen.
PKV-Verband: Langfristig geringere Steigerung als in der GKV
Der Anstieg der Einnahmen in der GKV resultiere aus der Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens nach § 267 SGB V. Allein im Zeitraum von 2014-2022 seien diese Einnahmen um 35,4 Prozent gestiegen. Dies sei der zunehmenden Zahl der Erwerbstätigen und dem im Durchschnitt steigenden Arbeitseinkommen zuzuschreiben, heißt es in der Studie. Überdies dürften in Zukunft noch inflationsbedingte Tariflohnsteigerungen, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Abbau der Kurzarbeit als einnahmensteigernde Einflüsse hinzukommen.
Während der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträgen in der GKV im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden konnte, ist jedoch die absolute Belastung der Versicherten gestiegen. Schließlich bezieht sich der Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen und das ist im untersuchten Zeitraum deutlich gestiegen. Das liegt auch an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Anzeige
Während diese in 2014 noch bei monatlich 4.050 Euro gelegen hatte, ist die Beitragsbemessungsgrenze anno 2024 bei 5.175 Euro im Monat festgeschrieben. Das ist eine Steigerung von 1.125 Euro oder ein Anstieg um 27,8 Prozent. Daraus ergibt sich ein deutlich größerer GKV-Höchstbeitrages (inkl. geplanter durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Lag dieser in 2014 noch bei 591 Euro sind es in 2024 immerhin schon 844 Euro Beitrag pro Monat. Das ist ein Zuwachs von 42,7 Prozent.
"Bei oberflächlicher Betrachtung scheint aus dem konstanten allgemeinen Beitragssatz eine stabile Beitragsbelastung in der GKV zu folgen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Zunahme der beitragspflichtigen Einnahmen und/oder eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Beitragsbelastung selbst bei einem konstanten Beitragssatz steigen lässt.", kritisieren die Studienmacher. Dagegen würden sich die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten in Wahrheit auf zwei Wegen regelmäßig erhöhen. Dies geschehe zum einen bei Arbeitnehmern, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Hier führt jede Gehaltserhöhung auch zu einer Anhebung der GKV-Beitrag. Für Angestellte mit einem höheren Verdienst (über der BBG) steigen die Beiträge mit jeder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
PKV-Verband kritisiert gesetzliche Regeln zur Beitragsanpassung
Der Verband monierte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsanpassung. Dürfte die PKV ihre Beiträge kontinuierlich anpassen und nicht erst nach Überschreitung von Kostenschwellen, könnten Mehrkosten der Versicherten jährlich gleichmäßiger verteilt werden. Dann könnten sprunghafte Beitragserhöhungen vermieden werden.
Anzeige
Ob ein direkter Vergleich beider Gesundheitssysteme sinnvoll ist, darf durchaus hinterfragt werden. Schließlich schüttet die GKV im Umlageverfahren ihre Einnahmen sofort wieder aus. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung Teile des Beitrags in der Altersrückstellung für gedämpfte Beiträge im Alter zurückgelegt.
- PKV-Beiträge steigen langsamer als Krankenkassen-Beiträge
- PKV-Verband: Langfristig geringere Steigerung als in der GKV