Steigen Versicherungsvermittler ins Geschäft mit Servicepauschalen ein, müssen sie sich mit der Umsatzsteuerpflicht auseinandersetzen. Mitunter zum ersten Mal, denn die Vermittlung von Versicherungen ist von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.

Anzeige

Um die möglichen Wechselwirkungen zwischen beiden Geschäftsmodellen ranken sich einige Mythen. Eine davon: Überschreiten die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen die Erlöse aus der Versicherungsvermittlung (Courtagen bzw. Provisionen), werden auch diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.

Im Video-Interview räumen Steuerberater Patrick Schwandt und Christoph Fuchs (finvoice) damit auf und erklären, warum diese Befürchtung unzutreffend ist.