Umsatzsteuer bei Service-Vereinbarungen: Wirkt sich das auf Courtagen aus?
Versicherungsvermittlung ist von der Umsatzsteuer befreit. Einnahmen aus Service-Vereinbarungen hingegen nicht. Kann das zu Schwierigkeiten führen? Das klärt Steuerberater Patrick Schwandt im Video-Interview mit Christoph Fuchs (finvoice).
Steigen Versicherungsvermittler ins Geschäft mit Servicepauschalen ein, müssen sie sich mit der Umsatzsteuerpflicht auseinandersetzen. Mitunter zum ersten Mal, denn die Vermittlung von Versicherungen ist von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
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Um die möglichen Wechselwirkungen zwischen beiden Geschäftsmodellen ranken sich einige Mythen. Eine davon: Überschreiten die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen die Erlöse aus der Versicherungsvermittlung (Courtagen bzw. Provisionen), werden auch diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.
Im Video-Interview räumen Steuerberater Patrick Schwandt und Christoph Fuchs (finvoice) damit auf und erklären, warum diese Befürchtung unzutreffend ist.