Bundesregierung legt Aktienrente vorerst auf Eis
Die Aktienrente ist vorerst auf Eis gelegt. Eine direkte Folge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils sei das allerdings nicht, so die Bundesregierung.
Am gestrigen Montag beschloss die Bundesregierung im schriftlichen Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das aktuelle Haushaltsjahr. Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte dazu: „Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir nehmen in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden auf, sondern im Ergebnis sogar weniger. Aber die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 muss aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden. Dazu vollziehen wir den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach.“
Sogar weniger Schulden? Rechnerisch gelingt das, weil die ursprünglich vorgesehene Darlehensvergabe von 10 Mrd. Euro an das Generationenkapital nicht stattfindet. Überspitzt lässt sich sagen: Die Bundesregierung verschiebt die Aktienrente in einer Fußnote (siehe Screenshot).
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Diese Änderung sei aber keine Folge des Urteils des BverfG, sondern beruhe darauf, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital gibt, so die Bundesregierung. „Bei Darlehen des Bundes an die Stiftung Generationenkapital handelt es sich um finanzielle Transaktionen, weil das Geld nicht verbraucht, sondern investiert wird. Die Verschiebung von 23 auf 24 liegt also gerade nicht an fehlendem Geld, sondern am noch ausstehenden Gesetz“, erklärte Dr. Florian Toncar (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, auf der Plattform X.
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Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer schrieb dazu ebenfalls auf X: „ Lieblingsprojekt der FDP, die Aktienrente, wird vorerst nicht umgesetzt. Richtige Entscheidung: Lindners „Generationenkapital“ war nie der richtige Ansatz. […] Viel besser wäre privates und gefördertes Sparen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, aus der individuelle und damit abgesicherte Ansprüche entstehen.“