DAV empfiehlt Anhebung des Höchstrechnungszinses
Vor dem Hintergrund eines deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller volkswirtschaftlicher Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung hält die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen.
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