Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige: Gesetzentwurf „in Arbeit“
Die Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige könnte tatsächlich bald kommen. Ein Gesetzentwurf sei „in Arbeit“, hieß es aus dem Bundesarbeitsministerium.
Seit mehr als 10 Jahren steht die Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige auf der politischen Agenda und in Koalitionsverträgen - jetzt (!) soll ein entsprechender Gesetzesentwurf „in Arbeit“ sein. Das bestätigten Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium) und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, bei einer gemeinsamen Veranstaltung von DIHK und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
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Im März diesen Jahres drängte die Rentenchefin darauf, das Vorhaben endlich umzusetzen. „Das Risiko von Selbstständigen, im Alter in der Grundsicherung zu landen, ist deutlich größer als bei abhängig Beschäftigten“, sagte Roßbach in einem Interview. Eine so große Personengruppe könne nicht ohne obligatorische Altersvorsorge bleiben (Versicherungsbote berichtete).
Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) warb dafür, bei den geplanten Änderungen „Augenmaß“ zu wahren: „Die Industrie- und Handelskammern berichten zuletzt von einem deutlich rückläufigen Interesse an Unternehmensgründungen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Nicht nur aus Sicht der heute Selbstständigen ist es daher ganz wichtig, dass die Pläne unternehmensfreundlich umgesetzt werden“, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks anlässlich der Veranstaltung. „Gerade die Startphase einer Existenzgründung sollte durch großzügige Sonderregelungen erleichtert werden.“ Denn sehr oft müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer zu Beginn der Selbstständigkeit alle vorhandenen Mittel in den Betrieb stecken. „Eine Rentenversicherungspflicht darf nicht dazu führen, dass die Gründerinnen und Gründer zu Beginn ihrer Existenzgründung mit angezogener Handbremse unterwegs sind – oder ganz davon Abstand nehmen. Unser Land braucht innovative Gründungen als Basis für Arbeitsplätze von morgen. Das muss bei dem neuen Gesetz berücksichtigt werden.“
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Zudem setzt sich der DIHK dafür ein, dass lediglich neue Selbstständige in die Regelungen einbezogen werden und dass die Unternehmerinnen und Unternehmer Wahlfreiheiten zwischen gesetzlicher Rente und alternativer privater Vorsorge haben. Zudem sollte der Stichtag der Einführung der Altersvorsorgepflicht ausreichend Planbarkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer gewährleisten.