In der Advents- und Weihnachtszeit sowie rund um den Jahreswechsel verzeichnen die deutschen Wohngebäude- und Hausratversicherer deutlich mehr Feuerschäden als in den übrigen Monaten des Jahres. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. „Im letzten Jahr haben wir rund 6.000 zusätzliche Brände zum Jahresende registriert”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Der Trend sei aber erfreulich. „2021 zählten die Versicherer noch 7.000 zusätzliche Brände rund um Weihnachten, 2018 waren es gar noch 10.000 mehr“. Die meisten zusätzlichen Feuerschäden in der letzten Dekade gab es im Jahr 2015 mit 12.000 zusätzlichen Bränden im Dezember.

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GDV

Weihnachten und Silvester: bis zu 50 Prozent mehr Schäden

Üblicherweise liegt die Zahl der Brände um Weihnachten und Silvester durchschnittlich um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres, berichtet der GDV weiter. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten dafür im vergangenen Jahr 23 Millionen Euro - drei Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Der durchschnittliche Schaden sank um 100 Euro auf 3.600 Euro.

Häufige Brandursachen seien in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume – oft aus Unachtsamkeit. „Kerzen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen. Leider werden solch einfache Regeln des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet. Deshalb kommt es immer wieder zu Bränden“, so Asmussen.

Brandschutz im Advent besonders wichtig

Tipps zur Brandvermeidung gibt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). Das wird oft unterschätzt: Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden. Kommen die Kerzen mit trockenen Nadelblättern oder Zweigen von Gestecken und Weihnachtsbäumen in Berührung, stehen sie schnell in Flammen. Aber auch das Lichtermeer aus Lampen und Weihnachtsbeleuchtung, das Häuser und Wohnungen oft schmückt, ist gefährlich. Nämlich dann, wenn billige Lichterketten oder Leuchten ohne TÜV-Siegel verwendet werden oder wenn die Beleuchtung nicht sachgemäß nach Anleitung betrieben wird.

Ein wichtiger Grundsatz lautet: Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen! Außerdem sollten Kerzen auf eine feste, Gestecke und Kränze auf eine schwer entflammbare Unterlage gestellt werden. Weihnachtsbäume, vor allem wenn sie mit Kerzen beleuchtet werden, gehören nicht in die Nähe von Gardinen, da diese besonders schnell Feuer fangen. Wer seinen Baum mit Kerzen beleuchten will, sollte außerdem auf brennbaren Weihnachtsschmuck wie Strohsterne verzichten. In Haushalten mit Kindern und frei laufenden Haustieren sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen: ein freiwilliges Regelwerk für Elektrik und Elektrotechnik, das den DIN-Normen entspricht.

Bäume sollten immer einen festen Stand haben. Wichtig ist aber auch, die Bäume zu wässern, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem Verbrauchertipp betont. Denn trockene Bäume wirken wie Brandbeschleuniger. Die Hamburger Feuerwehr empfiehlt deshalb sogar, die Bäume erst am 24. Dezember ins warme Zimmer zu stellen und vertrocknete Zweige in Gestecken immer durch frisches Tannengrün zu ersetzen. Für Gestecke und Weihnachtsbäume gilt außerdem: Wunderkerzen sind tabu!

Rauchmelder retten Leben: und den Versicherungsschutz

Laut Statistischem Bundesamt starben im Jahr 2022 insgesamt 333 Menschen in Deutschland an den Folgen von Rauch, Feuer und Flammen. Etwa 90 Prozent dieser Menschen aber sterben nicht aufgrund der Flammen, sondern aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Schon wenige Atemzüge würden während eines Feuers ausreichen, um eine stark gesundheitsgefährdende oder sogar tödliche Menge von giftigen Gasen zu inhalieren.

Gerade deshalb sind Rauchmelder dringend zu empfehlen. Rauchmelder helfen zum einen, Brände frühzeitig zu erkennen und den gefährlichen Rauch schon dann wahrzunehmen, wenn die Flammen noch nicht sichtbar sind. Aber auch für den Versicherungsschutz können Rauchmelder wichtig sein.

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Mittlerweile sind Rauchmelder in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten für Privathaushalte Pflicht, auch Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Geregelt ist dies in den aktuellen Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Deshalb droht bei einigen Versicherern im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes, sobald Rauchmelder fehlen. Für Brandschäden kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände durch ein Feuer zerstört wurden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf.