Deutschland wird ‚grüner‘: Im August 2023 zeigten Auswertungen der Bundesnetzagentur, dass es einen deutlichen Trend zum ‚Balkonkraftwerk‘ gibt. Waren im Dezember 2022 noch etwa 100.000 solcher Anlagen in Deutschland in Betrieb, waren es im August 2023 rund 300.000.

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Doch auch der ‚große Bruder‘ dieser Balkonkraftwerke kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. So zählte das Statistische Bundesamt im März 2023 auf Dächern und Grundstücken gut 2,6 Millionen Solaranlagen - und die speisten 2022 etwa 54,3 Millionen Megawattstunden ins deutsche Netz ein. Verglichen mit dem Vorjahr entsprach das einer Steigerung um 20 Prozent.

Ein Grund für diese Entwicklung: Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage verkaufen will, bekommt dafür einen gesetzlich festgelegten kWh-Preis. Rechtliche Grundlage dafür ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Der jeweilige Netzbetreiber zahlt die festgelegten Vergütungssätze 20 Jahre lang. Seit 30. Juli 2022 gelten folgende Vergütungssätze für Solaranlagen mit Eigenverbrauch (§ 48 Abs. 2 EEG 2023):

  • 8,2 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung
  • 7,1 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp bis insgesamt 40 kWp
  • 5,8 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 40 kWp bis insgesamt 1.000 kWp

Klar, dass eine solche Investition auch gut abgesichert werden sollte. Noch besser ist es natürlich, wenn erst gar keine Schäden entstehen. Dafür ist es aber auch nötig, die wichtigsten Schäden zu kennen, die Betreibern einer Solaranlage drohen können. Worauf geachtet werden sollte, damit die Photovoltaik-Anlage möglichst lange funktioniert, stellte kürzlich ein Versicherer zusammen:

Überspannung oder Kurzschluss: Schäden an Solaranlagen

In vielen Fällen werden Schäden an Solaranlagen durch Überspannung, z.B. durch Blitzschlag, oder Kurzschlüsse verursacht. Diese können bis zu Bränden führen. Regelmäßige Checks durch Fachkräfte sind essenziell, doch Eigentümer können selbst Steckverbindungen und Leitungen inspizieren, um Unregelmäßigkeiten zu erkennen.

Unwetter

Stürme können Solarmodule wegblasen, Hagel sie beschädigen. Oft bleiben kleinere Risse oder Brüche unbemerkt. Eine Sichtprüfung nach Unwettern und die Kontrolle der Energieerträge sind ratsam. Im Zweifel sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Diebstahl

Die fehlenden Solarmodule auf dem Dach oder der entwendete Wechselrichter deuten auf Diebstahl hin, ein steigendes Risiko in Zeiten von Lieferengpässen und hoher Nachfrage.

Tierbiss

Marder oder andere Tiere können Kabel anknabbern und die Anlage dadurch lahmlegen. Vorbeugen kann man durch geschützte Kabelkanäle und fest gebündelte Leitungen.

Schneedruck

Schnee auf den Panels kann Schäden verursachen. Doch auf keinen Fall sollte man selbst das Dach besteigen, um den Schnee zu entfernen! Nach dem Schmelzen des Schnees ist eine Kontrolle auf Schäden wichtig, ebenso wie eine Überprüfung durch einen Fachmann, falls nötig.

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Versicherung von Schäden

In der Wohngebäudeversicherung kann die Solaranlage gegen die dort vereinbarten Gefahren versichert werden: unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Kann die Anlage dadurch keinen Strom produzieren, kann der Ertragsausfall einbezogen werden. Im Rahmen der weiteren Naturgefahren kann man auch Schneedruck als Schadensursache einschließen. Mit einer Elektronikversicherung kann die Solar-Anlage unabhängig von der Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
Und auch die eingangs erwähnten Balkonkraftwerke sind nun mitversichert. So aktualisierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende November die Musterbedingungen für Hausratversicherungen. Demnach kann, wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt, darauf vertrauen, dass ein bestehendes „Balkonkraftwerk“ mitversichert ist.