VorlesenPausieren 1/5Ist Werkstattbindung vereinbart?Ist im Versicherungsvertrag Werkstattbindung vorgesehen, ist der Halter verpflichtet, die Reparatur in jener Werkstatt vornehmen zu lassen, die der Versicherer benennt. Ist keine Werkstattbindung vereinbart, kann eine andere Werkstatt den Schaden beheben.Ralphs_Fotos / pixabayKfz-Versicherung Kfz-Versicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelDeutsche Rentenversicherung warnt vor höheren BeiträgenNächster ArtikelNächster ArtikelUnfallversicherung: krisenfest bei stagnierender Nachfrage