Deutlich weniger Menschen als im Jahr zuvor haben sich 2023 über unerlaubte Werbeanrufe von Versicherungs- und Finanzdienstleistern beschwert. Die Zahl sank von rund 5.500 Beschwerden im Vorjahr auf knapp über 3.000, so berichtet die Behörde. Die Bundesnetzagentur hat hierzu am Freitag die aktuellen Zahlen veröffentlicht - allerdings, ohne detailliert auf einzelne Branchen einzugehen oder Namen besonders auffälliger Unternehmen zu nennen. Im Jahr 2021 hatte es sogar rund 11.000 Beschwerden zu Versicherungs- und Finanzdienstleistern gegeben.

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„Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste“”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “„Ein Lichtblick sind die sinkenden Beschwerdezahlen. Diese sind auch Ergebnis des konsequenten Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung“, so Müller.

Branchenübergreifend wurden im letzten Jahr insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen gezählt. Damit hat sich die Zahl nahezu halbiert, da im Jahr 2022 noch 64.704 Beschwerden verfolgt werden mussten. Wie im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerdeeingänge das Thema „Energieversorgung“, zu dem im Jahr 2023 rund 5.600 Beschwerden eingingen. Es folgen die Themen „Gewinnspiele“ und „Bauprodukte“ mit rund 5.400 bzw. 5.300 Beschwerden.

Trend zu vorsätzlichen Rechtsverstößen

Obwohl die Beschwerdezahl insgesamt zurückging, hat die Bundesnetzagentur auch Negatives zu berichten. So verhängte die Behörde mit knapp 1,44 Millionen Euro deutlich höhere Bußgelder als im Jahr 2022 mit 1,15 Millionen Euro. Der Grund: Viele Dienstleister würden vorsätzlich Verbraucherrecht verletzen und gesetzliche Vorgaben ignorieren.

Dass vorsätzlich gehandelt wird, zeigt bereits das Vorgehen einiger Anbieter. Der eigentliche Grund des Werbeanrufes werde zunächst gegenüber den Kundinnen und Kunden verschleiert. Stattdessen geben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus.

Mit diesen falschen Behauptungen soll das Vertrauen der Kundinnen und Kunden gewonnen werden, um dann persönliche Daten abzufragen - zum Beispiel, indem nach dem Zählerstand für Wasser und Strom gefragt wird, so berichtet die Behörde weiter. Hier sei eine Täuschungsabsicht klar erkennbar. Diese Anbieter bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere hundert oder sogar tausend Beschwerden.

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„Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar. Die Bundesnetzagentur schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein“, heißt es nun im Pressetext der Behörde. So habe die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 allein in Bezug auf die Energiewirtschaft in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro verhängen müssen.