Sie sehen nicht schön aus, schimmern silbrig grau im Mund und lassen deutlich erkennen, dass der Zahnarzt am Gebiss gewerkelt hat: Amalgamfüllungen. In Deutschland sind sie derzeit die einzigen Füllungen, auf die gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, wenn der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin ein Loch stopfen muss. Deshalb finden sie sich in vielen Mündern, jeder dritte Mensch in Deutschland hat Amalgam eingesetzt bekommen. Doch sind Amalgamfüllungen auch gesundheitsschädlich? Die EU sagt „Ja“ - und will sie verbieten.

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Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und andere Medien berichten, nimmt die EU auf dem Weg zu einem quecksilberfreien Europa auch die Zähne ins Visier. Ab 2025 sollen Zahnfüllungen aus Amalgam weitgehend verboten werden, darauf hätten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt. Die offizielle Annahme des Verbotes, damit es in Kraft treten kann, gelte als Formsache. Eine entsprechende Verordnung habe die EU-Kommission bereits im Sommer des letzten Jahres vorgelegt und darin Quecksilber als „hochgiftige Chemikalie“ bezeichnet - und als „Bedrohung für Mensch und Umwelt“.

Das sind deutliche Worte - aber stimmen sie auch? Amalgam besteht tatsächlich zu 50 Prozent aus Quecksilber, wie der NDR berichtet, gebunden in einer Legierung aus Silber, Kupfer, Zink und Zinn. Solange das Amalgam fest im Zahn sitze, bestehe keine Gefahr - sondern erst dann, wenn es im gasförmigem Zustand eingeatmet wird. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Füllung ausgebohrt werden muss und das Amalgam auf den heißen Bohrer trifft - allerdings nur in sehr geringen Mengen. Auch nach dem sofortigen Einsetzen der Füllung können noch etwa eine Stunde lang Dämpfe freigesetzt werden, bis das Material ausgehärtet ist.

Doch bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege, dass Amalgam als Zahneinsatz die Krebsgefahr erhöht oder gar zu Vergiftungen führt, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) auf seiner Webseite informiert. „Da Amalgam noch immer aus 50 Prozent Quecksilber besteht, sind die Vermutungen, dass es gesundheitsbedenklich sein könnte, nie ganz verstummt, obwohl die Studienlage recht eindeutig ist“, zitiert focus.de Roland Frankenberger, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung in Marburg. Und die Studienlage besagt: keine Krebsgefahr. Möglich seien allerdings allergische Reaktionen bei Kontakt mit dem Material, etwa bei Entzündungen der Mundschleimhaut.

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“Dieses Verbot ist rein umwelttechnischer Natur, weil der Eintrag von Quecksilber in die Umwelt reduziert werden soll“, schlussfolgert Frankenberger gegenüber Focus. Was auch keine Kleinigkeit ist: Amalgam muss wegen des hohen Giftgehalts als Sondermüll in speziellen Behältern entsorgt werden. Der Zahnmediziner beklagt, dass eine Übergangsphase wünschenswert gewesen sei, „um ein wie Amalgam geeignetes und klinisch getestetes Ersatzmaterial verfügbar zu haben“.

Was bedeutet Amalgamverbot für Kassenpatienten?

Und: Amalgam hat Vorteile. Es gilt als robust, langlebig, speichelbeständig - und vor allem als preiswert, wie Frankenberger gegenüber Focus betont. Auch wegen der vergleichsweise geringen Kosten wird es von den Krankenkassen erstattet. Doch was bedeutet es für Kassenpatienten, wenn Amalgamfüllungen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen? Frankenberger gibt Entwarnung: Eine Zahnfüllung ohne Zuzahlung müsste - Stand heute - von den Krankenkassen übernommen werden: Was allerdings auch Mehrbelastungen für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) läuft gegen die Verbotspläne Sturm. "Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren", sagte KZBV-Vorstandschef Martin Hendges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Demnach könne ein allgemeines Verbot gravierende Auswirkungen für die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland haben. Auch er verweist darauf, dass derzeit keine „mit ausreichender Evidenz“ hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung stünden. Dies erfordere weitere Forschungen. „Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff ist und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird“, sagt Hendges.

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Auch die Bundeszahnärztekammer ist gegen ein Verbot. Sie verweist darauf, dass es kein Füllungsmaterial gebe, das so oft und intensiv auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hin untersucht worden sei: ohne, dass eine Gefährdung hätte festgestellt werden können. Und auch Kunststofffüllungen seien nicht unproblematisch, weil sie ebenfalls eine Vielzahl komplexer Materialien beinhalten: unter anderem Bisphenol A, das wie ein Östrogen wirken könne: und folglich, stark vereinfacht, eine sexualhormonähnliche Wirkung hat. Hier fehle es auch an Studien.

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