Wer Versicherungsanlageprodukte vermittelt, muss seine Kundinnen und Kunden im Beratungsgespräch auch danach fragen, ob sie Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit haben: folglich ein Produkt wünschen, dass ökologische Kriterien erfüllt. So schreibt es die überarbeitete Insurance Distribution Directive (IDD) und die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (VersVermV) vor. Die logische Konsequenz ist, dass die Vermittlerinnen und Vermittler ihren Kunden auch ein Anlageprodukt empfehlen, das zu den Nachhaltigkeitspräferenzen passt.

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Für den Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) war dies Anlass, die Maklerinnen und Makler erstmals danach zu befragen, auf welchem Wege sie die Präferenzen im Maklergespräch abfragen. Dabei zeigte sich das Feld zweigeteilt - mit leichtem Vorteil für digitale Helfer. Während 42 Prozent ein Tool bzw. eine entsprechende Software verwenden, nutzen 38 Prozent ein PDF oder einen Papierausdruck. 20 Prozent der Befragten machten keine Angabe zu dieser Frage (siehe Grafik). Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten die Fragen, rund 90 Prozent sind als Versicherungsmakler tätig.

n: 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer16. AfW Vermittlerbarometer

Passende Produktempfehlung und Dokumentation wichtig

Wie aber finden die Maklerinnen und Maklerinnen nun zum passenden Produkt? 60 Prozent jener, die ein Softwaretool nutzen, geben an, sich für eine Software entschieden zu haben, die ihnen nach Eingabe der Nachhaltigkeitspräferenzen eine dazu passende Produktauswahl für ihre Kunden ausgibt. Bei 34 Prozent ist das hingegen nicht der Fall. „Ein Softwaretool kann den Aufwand für Vermittler sehr erleichtern, und gerade, wenn am Ende auch eine Produktauswahl möglich ist, scheint das der einzig sinnvolle Weg", kommentiert Norman Wirth, Vorstandsmitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Es gebe zwar auch schriftliche Beratungshilfen, an denen der AfW mitgearbeitet habe und die ebenfalls eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage versprechen, berichtet Wirth weiter. "Deren Ergebnis dann mit passenden Produkten zu matchen dürfte jedoch äußerst mühselig bis unmöglich sein", so der Fachanwalt. Wichtig sei in jedem Fall, dass Vermittlerinnen und Vermittler ein ihnen passendes Prozedere für die Abfrage im Beratungsgespräch umsetzen und falls der Kunde die Beratung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen wünscht, diese ebenso wie die darauf beruhende Produktempfehlung auch entsprechend dokumentieren.

Mehr als zwei Drittel der Vermittler, die Software einsetzen, nutzen für die Präferenzberatung Tool-Lösungen von Maklerpools und -verbünden (68,1 Prozent). Angebote von Produktanbietern wie Versicherungen oder Fondsgesellschaften werden von 23,2 Prozent genutzt. Lediglich 2,1 Prozent der Tools zur ESG-Präferenzabfrage stammen aus anderen Quellen (siehe Grafik 2).

n: 465 Teilnehmerinnen und Teilnehmer16. AfW Vermittlerbarometer

„Die Bedeutung der Pools und Verbünde als Servicepartner in Fragen der Regulierung ist nicht zu unterschätzen und nimmt mehr und mehr zu. Sie haben auch bei der Umsetzung der Präferenzabfrage in Digitallösungen super reagiert“, betont AfW-Vorstand Wirth. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass solche regulatorischen Vorgaben die Abhängigkeit der Maklerinnen und Makler von Pools und anderen Partnern erhöhen.

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Hintergrundinformationen: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO.