Rente: Zahlungen zur Vermeidung von Abschlägen erreichen Rekordwert
Freiwillige Zahlungen von Rentenbeiträgen zum Ausgleich von Abschlägen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn anfallen, haben im Jahr 2022 eine neue Rekordhöhe erreicht.
Gemäß Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stieg im vorvergangenen Jahr die Summe der Sonderbeiträge, die von Versicherten für diesen Zweck entrichtet wurden, auf knapp 1,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherer aus Sonderbeiträgen etwa 750 Millionen Euro.
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Vermutlich nutzten im Jahr 2022 besonders viele Beschäftigte das Angebot der Rentenversicherung, da die Sonderbeiträge aufgrund eines Pandemie-Effekts besonders vorteilhaft waren. Obwohl die Summe der gezahlten freiwilligen Beiträge im vergangenen Jahr laut den neuesten Angaben der Deutschen Rentenversicherung um etwa 5,6 Prozent gesunken ist, betonte Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Die Zahlungen sind ein Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in die Zuverlässigkeit und Sicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung.“
Falls die Anzahl der über 50-jährigen Beschäftigten, die neben den Beiträgen für ihre Arbeit Sonderbeiträge an die Rentenversicherung entrichtet haben, ähnlich gestiegen ist wie die Beiträge, müssten im Jahr 2022 etwa 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sonderbeiträge geleistet haben. Im Jahr 2021 waren es laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung etwa 41.500.
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Zum 1. Juli 2017 wurde mit dem "Flexirentengesetz" die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragszahlungen Rentenminderungen auszugleichen, vom 55. auf das 50. Lebensjahr herabgesetzt.