MLP im Visier der Verbraucherzentralen
Der Versicherungs- und Finanzvertrieb ist erneut ins Visier des Verbraucherschutzes geraten. Diesmal warnt die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) vor Vertriebspraktiken des Maklerhauses MLP. Finanzvertriebe gingen gezielt an Hochschulen, um Studierende anzusprechen und ihnen teure und unpassende Produkte anzudrehen, heißt es in einem Pressestatement. MLP weist die Vorwürfe zurück - und wirft der Verbraucherzentrale Unkenntnis der Produkte vor.
- MLP im Visier der Verbraucherzentralen
- Beispiel: Rürup-Rente mit jährlich zehn Prozent Dynamik - und 8.500 Euro Provisionskosten?
- MLP weist Kritik zurück: "Kosten wirklichkeitsfremd"
Es ist kein neues Phänomen, dass Finanzdienstleister in die Schusslinie des Verbraucherschutzes geraten. Nun hat es erneut MLP erwischt, dem die Verbraucherzentrale Hamburg einen prominent platzierten Artikel auf ihrer Website widmet. „Finanzdienstleister auf dem Campus: Studieren geht über probieren“ lautet der Titel und richtet sich vor allem an Studierende. Mit mahnenden Worten, denn der Tenor des Artikels ist, dass sich Studierende vor solchen Angeboten in Acht nehmen sollten. Zumindest unterschwellig schwingt der Vorwurf der Unseriösität mit.
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“Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Studierenden davon ab, auf dem Universitätsgelände angebotene Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen. Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren“, heißt es hierzu in einer Pressemitteilung der Hanseaten.
Finanzvertriebe an den Universitäten
Konkret geht es um die Praxis, dass Finanzvertriebe an die Universitäten gehen oder sogar Partnerschaften mit Universitäten unterhalten. Und dort Seminare zu Finanzthemen wie Altersvorsorge oder auch Informationsveranstaltungen abhalten, bevorzugt für Erstsemester. Nur um neue Kundinnen und Kunden für ihre Produkte zu gewinnen - und damit das Neugeschäft anzukurbeln? So zumindest der Vorwurf der Verbraucherzentrale.
„Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“ Ziel der Unternehmen sei es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundengruppe zu erschließen.
Dass dabei MLP ins Visier gerät, ist kein Zufall, denn das Wieslocher Maklerhaus ist auf dem Campus besonders aktiv. Das sorgte schon in der Vergangenheit für Schlagzeilen. Vor drei Jahren schrieb die NGO Bürgerbewegung Finanzwende einen öffentlichen Brief an Birgitta Wolff, der damaligen Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Und forderte die Universität auf, eine laufende Kooperation mit MLP zu beenden. „MLP runter vom Campus“ war der Brief überschrieben. Die Universität hat damals den Vorstoß in einer Stellungnahme zurückgewiesen und betont, dass sich der Finanzvertrieb an die Compliance-Regeln der Uni halte.
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In dem Schreiben der Bürgerbewegung hieß es fast wortgleich mit der Verbraucherzentrale: „Das provisionsbasierte Vertriebsmodell von MLP führt dazu, dass der tatsächliche Bedarf der Studierenden nicht im Vordergrund steht, sondern die Provision des Vermittlers. Je mehr abgeschlossene Verträge, desto höher die Provision. Dadurch werden jungen Menschen Verträge aufgedrängt, die aus Sicht von Finanzwende unrentabel, ungeeignet oder viel zu teuer sind“.
Beispiel: Rürup-Rente mit jährlich zehn Prozent Dynamik - und 8.500 Euro Provisionskosten?
Um nachzuweisen, dass den Studierenden unpassende Produkte vermittelt werden, wählt die Verbraucherzentrale eine Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeits-Baustein und Dynamik. „Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert (...) die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus“, heißt es im Pressetext. Die dadurch verursachten Abschlusskosten würden bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können.
Die Basisrente sei jenes Produkt, das Studenten standardmäßig für die Altersvorsorge angeboten werde, berichtet die Verbraucherzentrale weiter. Gerne werde diese als Kombination aus Altersvorsorge mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es dagegen wichtig, die Risikoabsicherung und den Kapitalaufbau voneinander zu trennen. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, positioniert sich Klug.
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Die genannten Kritikpunkte: Ein Rürup-Vertrag binde Vermögen über Jahre auch in Situationen, „in denen man sich vielleicht einen flexibleren Umgang mit seinem Geld wünscht, zum Beispiel für die Immobilienfinanzierung, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder“, so die Verbraucherschützerin. Eine Rürup-Rente sei zudem unkündbar, eine vorzeitige Auszahlung nicht vorgesehen. Aufgrund der dabei herangezogenen Kalkulationsgrundlagen der Versicherer müssten die Sparenden oft 95 Jahre und älter werden, bis sie ihre Einzahlungen in Form von Renten zurückerhalten haben. Das Fazit: Eine Rürup-Rente sei für Studierende, die noch gar nicht auf einen Beruf oder einen Lebensweg festgelegt seien, ein völlig ungeeignetes Produkt.
Als konkretes Beispiel nennt die Verbraucherzentrale einen Informatik-Studenten, der bei einem MLP-Vermittler eine Basisrente abgeschlossen hat: fondsgebunden und mit einem Berufsunfähigkeits-Baustein. Im ersten Vertragsjahr betrage der monatliche Beitrag noch überschaubare 27,94 Euro, ab dem dritten Jahr soll er monatlich über 93 Euro zahlen. „Da eine vereinbarte Dynamik die Versicherungssumme und Beiträge jedes Jahr um zehn Prozent anhebt, würde der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit monatlich 1.542,66 Euro für seinen Rürup-Vertrag berappen müssen. Wer sich das wohl leisten kann?“, schreibt die Verbraucherzentrale. Mit dieser Dynamik könne keine Gehaltserhöhung mithalten. Zudem würden über die Vertragslaufzeit 8.500 Euro Abschluss- und Provisionskosten entstehen.
MLP weist Kritik zurück: "Kosten wirklichkeitsfremd"
MLP selbst weist die Kritik der Verbraucherzentralen in einer umfangreichen Stellungnahme zurück. Und geht sogar noch weiter: auch wenn das konkrete Fallbeispiel nicht vorliege, zeuge die Kritik „bereits von einem unzutreffenden Verständnis der empfohlenen Lösung“, schreibt der Finanzvertrieb. Auch, um eine fachliche Diskussion zu ermöglichen, veröffentlicht Versicherungsbote die volle Stellungnahme - schließlich sind Rürup-Renten auch in der Vermittlerschaft als Vorsorgelösung umstritten:
- Kosten von Basisrenten („Rürup-Renten“) werden vor Vertragsabschluss im Produktinformationsblatt offengelegt; dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Kosten nur auf die Beitragshöhe zu beziehen, wie es die Verbraucherzentrale macht, ergibt keinen Sinn, weil damit die Leistung (Rendite) komplett ausgeblendet wird. Darauf verweist u. a. das Fraunhofer-Institut in einer Studie. Vielmehr werde damit ein Zerrbild gezeichnet: Beim Ausweis der Effektivkosten eines Produkts seien die Anbietenden verpflichtet, sowohl mit dem teuersten Fonds zu rechnen als auch gegenläufige kostensenkende Effekte auszublenden, sodass die „tatsächlichen“ Kosten oft geringer ausfallen würden.
- Die Verbraucherzentrale hat das betreffende Produkt nicht offengelegt, dabei dürfte es sich jedoch um eine Lösung mit reduziertem Anfangsbeitrag handeln, der natürlich als solcher in den Vertragsunterlagen der Versicherer transparent dargelegt wird – und standardmäßig auch in einem Beratungsgespräch bei uns thematisiert wird. Denn es handelt sich um eine besondere Leistung des Versicherers, der gerade Studierenden, also Personen mit einem oftmals geringen Budget, einen frühzeitigen Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) ermöglicht. Eine Erhöhung des Beitrags dann zum Berufsstart auf knapp 100 Euro pro Monat ist absolut marktüblich. Noch dazu ist eine solche Beitragshöhe nach unseren langjährigen Beratungserfahrungen für einen akademischen Berufsanfänger in unserer Kundengruppe finanziell gut leistbar.
- Eine Dynamisierung um 10 Prozent p. a. stellt gerade für unsere meist akademischen Kundinnen und Kunden eine wertvolle Option dar, den eigenen BU-Schutz schnell deutlich zu erhöhen, z. B. bei Karriereschritten – und dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Vor der Erhöhung wird er vom Versicherer bzgl. der anstehenden Dynamisierung angeschrieben. Dann kann er diese annehmen oder ihr widersprechen. Eine Ablehnung ist bei den meisten der durch uns vermittelten Lösungen unserer Produktpartner jedes Jahr ohne Verlust der Dynamik-Option möglich; bei anderen Produktpartnern ist dies in der Regel zweimal in Folge möglich, ohne dass das Recht auf die Dynamisierung für den Versicherten erlischt. Nutzt der Versicherte seine 10-prozentige Dynamisierung z. B. nur jedes dritte Jahr, ergibt sich daraus eine Erhöhung des BU-Schutzes, die in etwa der Inflationsentwicklung entspricht. In den vergangenen Jahren war die Inflation sogar deutlich höher.
- Kopplungsprodukte sind weniger flexibel, dafür aber in quantitativer Hinsicht getrennten Lösungen mitunter deutlich überlegen – das zeigt das renommierte Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaft (ifa) in einer Studie. Komplett außen vor gelassen hat die Verbraucherzentrale in ihrem Beispielfall auch, dass viele Kopplungsprodukte dem Versicherten eine weitere wichtige Leistung bieten: Der Versicherer übernimmt im Berufsunfähigkeitsfall auch die zukünftigen Beiträge zum Ansparen in der Basisrente, noch dazu mit einer jährlichen 10-prozentigen Dynamik, wenn diese vereinbart war. Ansonsten könnte der Versicherte beim Eintritt in den Ruhestand (Auslaufen seiner BU-Rente) nur auf seine gesetzliche Rente zurückgreifen. Bei einem frühen BU-Fall fiele diese mangels Einzahlungen sehr gering aus.
- Vor dem Hintergrund des in Punkt 1 und 3 Dargelegten sind die von der Verbraucherzentrale Hamburg einfach hochgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten wirklichkeitsfremd.
- Die Flexibilität einer Basisrente („Rürup-Rente“) ist durch den Gesetzgeber ganz bewusst eingeschränkt worden, damit die Leistung – ähnlich wie die gesetzliche Rente – tatsächlich der Altersversorgung des Versicherten in Form einer Rente zugutekommt. In der MLP Kundengruppe stellt die Basisrente (oft gekoppelt an eine BU-Rente) lediglich einen Baustein in einem breit aufgestellten Altersvorsorge-Portfolio dar, zu dem u. a. auch flexible Lösungen wie Fonds- oder ETF-Sparpläne etc. gehören.
- MLP erbringt keine Finanzberatung und keine daraus abgeleitete Produktvermittlung in den Räumlichkeiten von Hochschulen, sondern in unseren eigenen Geschäftsstellen. Wie andere Unternehmen auch machen wir an Hochschulen auf uns aufmerksam, vor allem im Recruiting. Die Gewinnung von Kunden erfolgt primär über digitale Kanäle.
- MLP im Visier der Verbraucherzentralen
- Beispiel: Rürup-Rente mit jährlich zehn Prozent Dynamik - und 8.500 Euro Provisionskosten?
- MLP weist Kritik zurück: "Kosten wirklichkeitsfremd"